Der Stubentiger will nach draussen – Türchen, Leiter oder Netz, was ist in einer Mietwohnung erlaubt?

Corona hat auch zu einem regelrechten Run auf Haustiere geführt. Zu den Spitzenreitern der Tiere, die in Schweizer Haushalten leben, gehören Katzen. Das Bild der Schmusekatze, die schnurrend auf dem Sofa liegt ist herzig, doch was wenn der Stubentiger seinen Freigang einfordert? In einer Mietwohnung muss man sich an folgende Regeln halten.

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Unveränderter hypothekarischer Referenzzinssatz für die Mieten

Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten bleibt auch ab dem 1. Juni 2021 unverändert auf dem Stand von 1,25%. Damit ergibt sich bei bestehenden Mietverhältnissen weiterhin kein aktueller Senkungs- oder Erhöhungsanspruch für die Mietzinsen.

Neues CO2-Gesetz verteuert das Wohnen massiv – der «GEAK®Plus» beweist es

Die neuen, schrittweise verschärften CO2-Grenzwerte für Gebäude verteuern das Heizen und damit das Wohnen massiv. Bei vier mit dem GEAK®Plus analysierten Objekten zeigen sich die Kosten der vorgeschriebenen Massnahmen beim nächsten Heizungsersatz. Dieser führt in allen vier Fällen auch zur Sanierung der Gebäudehülle. Bei den untersuchten Objekten ergeben sich – nach Abzug der Förderbeiträge – Kosten zwischen 144‘000 und 369‘000 Franken. Zu tragen haben diese Kosten sowohl Eigentümer als auch Mieter.

Geschäftsmietegesetz verletzt verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot

Das Geschäftsmietegesetz greift rückwirkend in die vertraglichen Rechte der Vergangenheit ein. Es geht zudem zu weit, da es nicht nur Härtefälle betrifft, sondern auch vermögende Mieter zulasten privater Vermieter unterstützt. Gastwirte in der eigenen Liegenschaft werden sodann benachteiligt, sie müssen weiterhin 100% ihrer Raumkosten, wie Hypothekarzinsen, Versicherungen, Unterhalt etc., bezahlen. Sie erhalten keinen Kostenerlass. Das Geschäftsmietegesetz mit dem undifferenzierten Zwang zu 60% Mieterlass, ist daher nicht zielführend und verfassungswidrig. Die grosse Mehrheit der Mietparteien haben bereits situationsgerechte Lösungen ausgehandelt. Dies zeigen die Erhebungen des Monitorings im Auftrag des Bundesrates.

Ständeratskommission wehrt neue Einschränkungen für Immobilieneigentümer ab

Immobilieneigentümer sind von den wichtigen politischen Entscheiden der zuständigen Kommission UREK-S betroffen: Lärmbekämpfung und Siedlungsverdichtung nach innen, Bauen ausserhalb der Bauzone, Einschränkung der Verbandsbeschwerde sowie Verbot des Verkaufs invasiver Neophyten. Der HEV Schweiz begrüsst die Anträge der Ständeratskommission weitestgehend.

Die Immobilienbranche ist zentral für die Schweizer Wirtschaft

Die neuesten Daten zeigen, wie wichtig die Immobilienbranche für die Schweizer Wirtschaft ist: 17 % des Bruttoinlandprodukts werden von 566’000 Vollzeit Beschäftigten dank des Schweizerischen Gebäudeparks erwirtschaftet. Dies stellt auch eine wichtige Steuerquelle dar. Die gesamten immobilienbezogenen Steuereinnahmen betragen 14.2 Milliarden Franken. Dies entspricht 11 % der Steuereinnahmen der Schweiz.

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