Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten bleibt auch ab dem 1. Juni 2021 unverändert auf dem Stand von 1,25%. Damit ergibt sich bei bestehenden Mietverhältnissen weiterhin kein aktueller Senkungs- oder Erhöhungsanspruch für die Mietzinsen.

Der für die Mietzinsen massgebende hypothekarische Referenzzinssatz liegt seit 3. März 2020 bei 1,25 Prozent. Auch bei seiner aktuellen Publikation am 1. Juni 2021 blieb der Referenzzinssatz unverändert auf seinem bisherigen Stand von 1,25%. Es ergibt sich damit auch kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mietzinsen gestützt auf die Hypothekarzinsen. Aufgrund der Entwicklung des zugrundeliegenden Durchschnittsatzes rechnet der HEV Schweiz auch bei der nächsten Publikation des Referenzzinsstandes anfangs September nicht mit einer Änderung des Referenzzinssatzes.

Dank der weiterhin tiefen Hypothekarzinsen und der schwachen Teuerung können die Bestandesmieten trotz der schweizweit milliardenschweren Investitionstätigkeit der Vermieter für Unterhalt und wertvermehrende sowie energetische Mehrleistungen weitgehend konstant gehalten werden. Die Belastung der Haushaltseinkommen des Mittelstandes mit Wohnkosten ist seit über 20 Jahren stabil. Im Schnitt geben die Schweizer Haushalte ca. 15 bis 20 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aus. Eine Mietwohnung in der Schweiz kostet durchschnittlich 1362 Franken pro Monat. Das liegt vor allem daran, dass langjährige Mieter von tiefen Mietzinsen profitieren. Aufgrund der regen Bautätigkeit stehen sodann inzwischen schweizweit über 66’00 Mietwohnungen leer. Dies bewirkt vielerorts auch Druck für sinkende Anfangsmietzinsen.

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