Die neuen, schrittweise verschärften CO2-Grenzwerte für Gebäude verteuern das Heizen und damit das Wohnen massiv. Bei vier mit dem GEAK®Plus analysierten Objekten zeigen sich die Kosten der vorgeschriebenen Massnahmen beim nächsten Heizungsersatz. Dieser führt in allen vier Fällen auch zur Sanierung der Gebäudehülle. Bei den untersuchten Objekten ergeben sich – nach Abzug der Förderbeiträge – Kosten zwischen 144‘000 und 369‘000 Franken. Zu tragen haben diese Kosten sowohl Eigentümer als auch Mieter.

In der Debatte rund um das neue CO2-Gesetz wird ein Faktor konsequent verschwiegen. Nebst den verschiedenen Abgabenerhöhungen auf CO2 soll auch ein neuer Ausstossgrenzwert für Gebäude eingeführt werden. Ab 2023 dürfen Wohngebäude nach einem Brenner- oder Heizungsersatz nicht mehr als 20 kg CO2/m2a (= Quadratmeter beheizte Fläche) ausstossen. Dies entspricht in etwa dem CO2-Ausstoss von 7.6 Liter Heizöl. In Fünfjahresschritten wird dieser Grenzwert anschliessend um jeweils 5 kg CO2 gesenkt und liegt ab 2043 bei null.

Um diese gesetzlichen Maximalwerte zu erreichen, werden bei einem Brenner- oder Heizungsersatz aufwändige Massnahmen notwendig. Der HEV wollte konkret wissen, welche Folgen dieser neue Grenzwert haben kann. Dazu hat er für vier Wohnbauten je einen GEAK Plus – einen Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht – erstellen lassen.

In jedem Fall teuer – oder noch teurer!
Die vier Objekte, drei Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, wurden zwischen 1940 und 1975 erstellt. Alle Objekte werden fossil beheizt und alle haben in ihrer bisherigen «Lebensgeschichte» mindestens einmal bzw. teilweise neue Fenster erhalten.
Für die Objekte wurden jeweils drei Erneuerungsszenarien gerechnet:

  • Variante A: Massnahmen zur Erreichung des Grenzwertes 2023 (20 kgCO2/m2a).
    Wärme wird weiterhin fossil erzeugt.
  • Variante B: Massnahmen zur Erreichung des Grenzwertes 2028 (15 kgCO2/m2a).
    Wärme wird weiterhin fossil erzeugt.
  • Variante C: Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie Massnahmen,
    damit die ausschliessliche Beheizung mit dieser Wärmepumpe ermöglicht wird.

Die Wärmepumpe ist jeweils der günstigste, aber – entgegen aller Verlautbarungen – nicht der einzige Kostenblock. Bei allen Objekten sind die nötigen Dämmungsmassnahmen mit 62 – 73% der Gesamtkosten am teuersten – auch dort, wo einzelne bestehende Bauteile bereits genügend gute Dämmwerte aufweisen. Die Förderbeiträge sind bereits abgezogen. Auch beim 2010 bereits teilsanierten Objekt 3 fallen erneute Kosten von 144’000 Franken an.

Beim MFH werden – zurückhaltend – nur 50% der Kosten als wertvermehrend betrachtet. Das führt zur Erhöhung der Mietzinsen. Und obwohl die Heizkosten von rund 7’200 Franken um 5’000 Franken auf weniger als einen Drittel sinken, resultieren nach Abzug dieser Einsparung für jede der drei 3½-Zimmerwohnungen unter dem Strich 126 Franken mehr Mietzins im Monat. Das bestätigt den in einer Studie des Bundesamtes für Energie ausgewiesenen Durchschnittswert von monatlich 140 Franken, denn der Referenzzinssatz (der damals für die einzelnen Projekte zwischen 2.25% und 3% lag) ist seither auf 1.25% gesunken.

Und: In allen Fällen resultiert bei der Rentabilitätsberechnung auch nach 25 Jahren ein Netto-Verlust im vier- oder fünfstelligen Bereich.

Fazit:

Wer fossil heizt, saniert und dämmt
Im neuen CO2-Gesetz sind fossile Heizungen zwar nicht explizit verboten. In der Praxis aber erzeugen der neue Grenzwert und die steile Absenkungskurve genau diese Wirkung. Sie lösen beim anstehenden Heizungsersatz bzw. schon nur beim Ersatz des Brenners weiteren Investitionsbedarf aus. Denn im Gegensatz zu den bisherigen kantonalen Energiegesetzen sind die Grenzwerte nicht erst beim Ersatz der Heizung massgeblich, sondern bereits beim blossen Brenner-Ersatz.

Wer bereits saniert hat, saniert und dämmt erneut
Auch wer ein teilsaniertes Haus hat, saniert nochmals, wenn er weiterhin fossil heizt. 8 der 10 Objekte der BFE-Studie sanieren bereits beim nächsten Brennerersatz erneut, weil der CO2-Ausstoss trotz Sanierung über den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Die beiden anderen sanieren etwas später .

Scheibchenweise sanieren lohnt sich nicht
Die Minderkosten der Varianten A und B (blosse Anpassung an die Grenzwerte) gegenüber der Variante C (fossilfrei) sind – wenn überhaupt vorhanden – marginal.

Immense Betroffenheit
Von den geschilderten Massnahmen mit Kostenfolgen im sechsstelligen Bereich betroffen sind nicht weniger als rund drei Viertel der insgesamt 1.6 Millionen Wohnbauten in der Schweiz.

Der HEV Schweiz bekennt sich zu den Zielen der Energiestrategie 2050. Mit den im CO2-Gesetz neu eingeführten Grenzwerten werden die Immobilieneigentümer jedoch unmittelbar zu umfassenden Gebäudeerneuerungen genötigt, auch wenn lediglich ein Heizungs- oder schon nur der Brennerersatz ansteht. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten für Mieter und Immobilieneigentümer – insbesondere in ländlichen Regionen und Berggebieten. Aus diesen Gründen sagt der HEV Schweiz nein zu diesem CO2-Gesetz.

Kontakt: info@hev-schweiz.ch
Webseite: https://www.hev-schweiz.ch/