Mietrechtlicher Referenzzins bleibt tief

Der Referenzzinssatz bleibt auch nach seiner aktuellen Publikation vom 1. Dezember 2021 unverändert tief auf dem Stand von 1,25 Prozent. Für bestehende Mietverhältnis-se ergibt sich folglich kein zinsbedingter Anpassungsbedarf. Die Tiefzinsphase wirkt sich weiterhin entlastend auf die Bestandesmieten aus.

Unveränderter hypothekarischer Referenzzinssatz für die Mieten

Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten bleibt auch ab dem 1. Juni 2021 unverändert auf dem Stand von 1,25%. Damit ergibt sich bei bestehenden Mietverhältnissen weiterhin kein aktueller Senkungs- oder Erhöhungsanspruch für die Mietzinsen.

Referenzzinssatz: Mieter*innen können noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen weiterhin geltend machen

Der Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen verbleibt bei 1,25 Prozent. Damit ergibt sich seit der letzten Senkung im März 2020 zwar kein neuer Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) ruft jedoch alle Mieter*innen, deren Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert, dazu auf, jetzt noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen geltend zu machen.

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