Mietrechtlicher Referenzzins bleibt tief
Der Referenzzinssatz bleibt auch nach seiner aktuellen Publikation vom 1. Dezember 2021 unverändert tief auf dem Stand von 1,25 Prozent. Für bestehende Mietverhältnis-se ergibt sich folglich kein zinsbedingter Anpassungsbedarf. Die Tiefzinsphase wirkt sich weiterhin entlastend auf die Bestandesmieten aus.