Geschäftsmietegesetz verletzt verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot

Das Geschäftsmietegesetz greift rückwirkend in die vertraglichen Rechte der Vergangenheit ein. Es geht zudem zu weit, da es nicht nur Härtefälle betrifft, sondern auch vermögende Mieter zulasten privater Vermieter unterstützt. Gastwirte in der eigenen Liegenschaft werden sodann benachteiligt, sie müssen weiterhin 100% ihrer Raumkosten, wie Hypothekarzinsen, Versicherungen, Unterhalt etc., bezahlen. Sie erhalten keinen Kostenerlass. Das Geschäftsmietegesetz mit dem undifferenzierten Zwang zu 60% Mieterlass, ist daher nicht zielführend und verfassungswidrig. Die grosse Mehrheit der Mietparteien haben bereits situationsgerechte Lösungen ausgehandelt. Dies zeigen die Erhebungen des Monitorings im Auftrag des Bundesrates.