Auch der Nationalrat will keine obligatorische «Erdbeben-Versicherung»

Erdbeben: NR-Kommission will Scheinlösung mit der Brechstange erzwingen Der Ständerat ist auf den bundesrätlichen Vorschlag einer sogenannten Eventualverpflichtung bei einem schweren Erdbeben erst gar nicht eingetreten. Demnach hätten alle Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer im Grundbuch vermerkten Einmalprämie verpflichtet werden sollen. Nun wartet die vorberatende Kommission des Nationalrats mit einem neuen untauglichen Modell auf.

Keine staatlich verordnete Solidarhaftung für Eigentümer

Die vorberatende Kommission des Ständerats will auf den Vorschlag des Bundesrates, wonach alle Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer Einmalprämie verpflichtet werden sollen, nicht eintreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Für eine staatlich verordnete Zwangshaftung für Immobilieneigentümer besteht keine Notwendigkeit.

„Erdbeben – wie gut ist die Schweiz vorbereitet?“

"Erdbeben - wie gut ist die Schweiz vorbereitet?" Acht von zehn Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind heute gegen die Folgen eines schweren Erdbebens in der Schweiz nicht versichert. Expertinnen und Experten, der Bund sowie die Kantone schlagen deshalb Alarm. Gemeinsam fördern sie ein Modell, das kostenlos bleibt, solange es in der Schweiz zu keinem Erdbeben kommt.

Die Schadenorganisation Erdbeben ist einsatzbereit

Die IT-Plattform der «Schadenorganisation Erdbeben» ist fertig entwickelt und die Organisation ist einsatzbereit. Mit den ebenfalls neuen mobilen Applikationen können Schadenexperten nach einem Erdbeben sämtliche Schäden und Informationen zu einem Ereignis schnell aufnehmen und die Kosten für den Wiederaufbau einschätzen. Somit trägt die Organisation dazu bei, dass sich Gesellschaft und Wirtschaft nach einem Erdbeben rasch wieder erholen können.

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