Acht von zehn Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind heute gegen die Folgen eines schweren Erdbebens in der Schweiz nicht versichert. Expertinnen und Experten, der Bund sowie die Kantone schlagen deshalb AlarmGemeinsam fördern sie ein Modell, das kostenlos bleibt, solange es in der Schweiz zu keinem Erdbeben kommt. Der resultierende Vorschlag der Eventualverpflichtung wurde durch den Bundesrat am 8. Dezember 2023 in die Vernehmlassung gegeben.

Statistisch gesehen erlebt jede Person in der Schweiz im Laufe ihres Lebens mindestens ein Erdbeben, das ernste Schäden verursacht. Somit gehören Erdbeben nebst Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz. Im Vergleich zu anderen Naturgefahren treten sie zwar seltener auf, können aber enorme Schäden verursachen.

Das im März 2023 veröffentlichte Erdbebenrisikomodell des Schweizerischen Erdbebendienstes an der ETH Zürich zeigt, dass die städtischen Gebiete das grösste Risiko aufweisen. Zu den Städten mit grossen Erdbebenrisiken zählen auch Zürich, Bern und Luzern. Seit Oktober dieses Jahres hat die neue Schadenorganisation Erdbeben ihren Betrieb aufgenommen. Im Ernstfall ermöglicht sie eine rasche Beurteilung der Gebäudesicherheit und Schäden. Doch wie sieht es mit der Finanzierung der Schadenbehebung aus? Hat man hier in Sachen Vorsorge aus Pandemie und Strommangellage gelernt? Wie gut ist die Schweiz auf den Ernstfall vorbereitet?

Wir bitten um eine Anmeldung bis 12. Januar 2024. Die Anmeldung kann über die Anmeldeplattform www.vkg.ch/anmeldung oder telefonisch an Rolf Meier, Bereichsleiter Kommunikation der VKG ( rolf.meier@vkg.ch / Tel. direkt 031 320 22 82) erfolgen.