Kein Bundeszwang für Mehrwertabgaben bei Aufzonungen
Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Ständerat im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes verdeutlichen will, dass der Bund – anders als bei Einzonungen von Bauland – keine Pflicht zur Erhebung von Mehrwertabgaben bei Auf- oder Umzonungen innerhalb des Baugebiets auferlegt. Diese Klärung war dringend nötig, weil das Bundesgericht in einem neuen Urteil das Gesetz entgegen dem Willen des Bundesgesetzgebers interpretierte und den Kantonen und Gemeinden eine solche Pflicht auferlegen wollte.
