Kein Bundeszwang für Mehrwertabgaben bei Aufzonungen

Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Ständerat im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes verdeutlichen will, dass der Bund – anders als bei Einzonungen von Bauland – keine Pflicht zur Erhebung von Mehrwertabgaben bei Auf- oder Umzonungen innerhalb des Baugebiets auferlegt. Diese Klärung war dringend nötig, weil das Bundesgericht in einem [...]