Ein Interview mit Thomas Klink, Produktmanager Wohnraumlüftung der Zehnder Group Schweiz AG
| Frage: Am 01. April 2026 ist in der Schweiz die vom Bundesrat beschlossene, revidierte Lärmschutz-Verordnung in Kraft getreten. Warum ist diese bautechnische Neuausrichtung auch für die Schweizer Lüftungsindustrie von grosser Bedeutung?Antwort: Weil dieser Gesetzesbeschluss ein klares Bekenntnis zu modernen, nachhaltigen und gesundheitsorientierten Wohnkonzepten darstellt. Und weil diese Regelung zum ersten Mal echte Rechtssicherheit schafft, die Gemeinden, Planungsbehörden, Bauherren und Architekten seit Langem benötigen. In vielen urbanen Gebieten stehen wachsende Lärmemissionen dem dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gegenüber. Die Revision ermöglicht nun, beide Interessen sinnvoll miteinander zu verbinden. Durch die präzisierte gesetzliche Grundlage können Gemeinden künftig auch in lärmbelasteten Gebieten Baubewilligungen erteilen – vorausgesetzt, die Lärmgrenzwerte werden eingehalten oder geeignete Lärmschutzmassnahmen, sind vorgesehen. Frage: Das hört sich alles sehr interessant und zielführend an. Aber wann kommt denn nun die Wohnraumlüftung ins Spiel? Antwort: Wenn technische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte nur mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wären, wird nun unter klar definierten Voraussetzungen dennoch eine Baubewilligung möglich. Und hier kommt die kontrollierte Wohnraumlüftung ins Spiel. Denn endlich wird nun offiziell anerkannt, was Fachleute schon lange wissen: Komfortlüftungsanlagen können in lärmbelasteten Lagen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner sicherstellen, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen. Damit wird die kontrollierte Wohnraumlüftung zu einem entscheidenden Bestandteil einer ganzheitlichen Lärmschutzstrategie für dichte, urbane Siedlungsstrukturen. Sie ist sozusagen auf dem Weg zu einer Schlüsseltechnologie im modernen Lärmschutz!Frage: Und von welchem Neugeschäft-Potential für die Lüftungsindustrie sprechen wir hier?Antwort: Das Potential ist enorm. Allein in Zürich konnten lt. einer aktuellen Schätzung in den letzten Jahren ungefähr 3.000 Wohnungen, die alle kurz vor der Baubewilligung standen, nicht realisiert werden. Es handelte sich dabei mehrheitlich um Wohnungen von Baugenossenschaften. Wie viele Neubauwohnungen bzw. lärmsanierte Wohnungen in der gesamten Schweiz in den letzten Jahren nicht realisiert werden konnten, lässt sich nur erahnen. Aber es dürften sicherlich um die 10.000 Wohnungen sein, die bei der aktuellen Wohnungsknappheit der Stadt schmerzlich fehlen. Frage: Antwort: Frage: Antwort: Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Thomas Klink für dieses Interview! |











