Hausordnung
Zur abgestimmten Regelung der gemeinsamen Räume dient in erster Linie die Hausordnung. Darin wird bestimmt, welchen Benutzern das Recht zusteht, die Räume während einer terminlich festgelegten Zeit zu benützen. Die Einstellung der Lautstärke für Musikgeräte und das Verhalten wird angeordnet, damit Drittpersonen nicht gestört oder belästigt werden. Ebenso wird vorgeschrieben, wie die Räume nach Gebrauch gereinigt werden müssen. Dadurch stehen die Räume den nächsten Nutzern wieder ohne Hindernis offen.
Mietvertrag
Die Hausordnung sollte bei Unterzeichnung des schriftlichen Mietvertrages zusätzlich abgegeben werden. Mit der Erklärung als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages kann niemand nachträglich sagen, er hätte von der Hausordnung nichts gewusst. Sie hilft damit der Gewährleistung eines korrekten Verhältnisses zwischen den Mietern und somit der Wahrung des Hausfriedens in der Mietliegenschaft. Weiter kann im Mietvertrag auch festgehalten werden, welche Räume gemeinschaftlichen genutzt werden dürfen.
Durchsetzung
Bezüglich Einhaltung der Hausordnung ist grundsätzlich der Hauswart besorgt. Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäuser sollten sich die Mieter an die Hausverwaltung wenden. Dabei ist genau aufzuzeigen, was störend ist. Die Verwaltung kann in der Folge abschätzen, wie sie vorgehen will und allenfalls eine Abmahnung an individuelle Mieter oder allenfalls an die gesamte Mieterschaft schreiben. Die fortgesetzte und wiederholte schwerwiegende Pflichtverletzung Einzelner sowie die Unzumutbarkeit zur Fortführung des Mietverhältnisses kann allenfalls zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Wesentlich ist, dass die Mieter in einem Mehrfamilienhaus für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und für ein gutes Verhältnis untereinander bei ihren Handlungen stets aufeinander Rücksicht nehmen und sich vom Gemeinschaftsgedanken führen lassen. Dabei können sie die von der Vermieterschaft erstellte verbindliche Hausordnung, den Mietvertrag und die Gesetzesartikel als Richtschnur nehmen.