Positive Signale für die Rolle der erneuerbaren Gase
Das heute vom Bundesparlament verabschiedete CO2-Gesetz zeigt, dass die wichtige
Rolle der gasförmigen Energieträger für das nachhaltige Erreichen des Netto-Null-Ziels
politisch anerkannt worden ist. Neue Produktionsanlagen in der Schweiz werden künftig
mit Investitionsbeiträgen unterstützt. Und im Industriesektor sollen importierte erneuerbare Gase zur CO2-Verminderung angerechnet werden können, allerdings mit Auflagen,
für die es nun zwischenstaatliche Vereinbarungen braucht.
Der Bund richtete bisher ausschliesslich Fördermittel für Biogasanlagen aus, die ihr Gas vor
Ort zur Stromproduktion nutzen. Anlagen, die Ihr Gas ins Gasnetz einspeisen, gingen leer aus,
obwohl Biomethan ins Gasnetz eingespeist dem gesamten Energiesystem zur Verfügung gestellt und besonders effizient genutzt werden kann. Die einzigen entsprechenden Fördermittel stammten aus dem brancheneigenen Förderfonds des Verbands der Schweizerischen
Gasindustrie und haben dazu geführt, das heute 42 Anlagen Biomethan ins Gasnetz einspeisen, vier weitere befinden sich im Bau. Deutlich mehr könnten es werden, wenn die im CO2-
Gesetz vorgesehene Förderung griffig umgesetzt wird. Mit dieser sollen neue Anlagen im
Zeitraum 2025-2030 aus einem Fördervolumen von 60 Mio. Franken Investitionskostenbeiträge erhalten. Finanziert wird diese Förderung durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Die Branche begrüsst diesen Schritt, verweist aber gleichzeitig darauf, dass für eine
volle Ausschöpfung des Potenzials zusätzliche Fördermittel notwendig sein werden. Die CO2-
Abgabe wird auf fossile Energieträger erhoben und sollte entsprechend für die Defossilierung
gerade auch der Gasversorgung eingesetzt werden.
Damit die erneuerbaren Gase einen Beitrag zum Erreichen der Schweizer Klimaziele leisten
können, ist die Schweiz wie beim Strom sowohl auf die inländische Produktion als auch auf
Importe angewiesen. Während inländisches Biomethan von der CO2-Abgabe befreit ist, wird
über das Gasnetz importiertes Biomethan aus zolltechnischen Gründen nicht als erneuerbare Energie anerkannt und mit der CO2-Abgabe belegt. Im revidierten CO2-Gesetz haben sich die Räte darauf geeinigt, dass sich Unternehmen im Emissionshandelssystem und solche
mit Verminderungsverpflichtung künftig mit dem Import von erneuerbarem Gas aus dem Ausland CO2-Verminderungen anrechnen lassen können. Voraussetzung dafür ist, dass die CO2-Verminderung ausschliesslich in der Schweiz und nicht bereits im Produktionsland angerechnet wird. Dazu bedarf es nebst eines international verbundenen Herkunftsnachweisreegisters, wie es der Bund für gasförmige und flüssige Brenn- und Treibstoffe ab 2025 in Betrieb nimmt, einer zwischenstaatlichen Bescheinigung. Eine solche gibt es heute noch nicht.
Hier müssen nun dringend Schritte unternommen werden. Die Branche bietet gerne ihre Unterstützung an.
Die Branche begrüsst zudem, dass sowohl die Förderung einspeisender Produktionsanlagen
als auch der Import von erneuerbarem Gas im Rahmen des CO2-Gesetzes endlich gesetzlich
adressiert werden. Es braucht jedoch einen Ausbau der Förderung und eine Weiterentwicklung der Importlösung, die eine Defossilisierung aller Verbrauchssektoren mit erneuerbaren Gasen ermöglicht. In dieser Hinsicht stimmt es optimistisch, dass in der heute endenden
Frühjahrssession gleich fünf parlamentarische Motionen an den Bundesrat überwiesen worden sind, die diese Ziele weiterverfolgen