In ihren Bemühungen die kantonalen Energievorschriften anzupassen, holen sich die Kantone Schützenhilfe beim Bund. Dies nachdem sie bisher die gesetzgeberische Hoheit im Gebäudebereich zu Recht für sich reklamiert hatten.

Nachdem der Ständerat mittels des neuen CO2-Gesetzes per 2023 einen Grenzwert zum CO2-Ausstoss für Gebäude einführen will, hat sich die nationalrätliche Kommission dafür ausgesprochen, diese Frist um drei Jahre zu verlängern. Dies für alle Kantone, welche bis zu diesem Zeitpunkt die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umgesetzt haben.

Bisher haben die Kantone die Gesetzgebung im Gebäudebereich für sich beansprucht – so wie es in der Bundesverfassung festgehalten ist. Nach dem die Umsetzung der MuKEn 2014 in einzelnen Kantonen jedoch weit zurückgefallen ist, scheinen die Kantone ganz angetan davon zu sein, dass sie nun vom Bund Schützenhilfe erhalten.

Die Einführung eines CO2-Ausstossgrenzwertes von 20 kgCO2/m2a entspricht bei einem Einfamilienhaus der Anforderung der Energieeffizienzklasse C. Aktuell befinden sich 80% der Bauten in den darüber liegenden Energieeffizienzklassen D bis G. Für diese Bauten bedeutet der Heizungsersatz in Zukunft einen Wechsel auf erneuerbare Energien bei doppelt so hohen Investitionskosten oder eine Gebäudehüllensanierung welche ebenfalls mit Fr. 100’000 bis 150’000 zu Buche schlagen dürfte. Wird der Grenzwert innert zehn Jahren gar noch halbiert, führt dies ab dem Jahr 2033 zu Kosten bei einem Heizungsersatz von über Fr. 180’000, da ein Heizungsersatz ohne Hüllensanierung nicht mehr möglich sein wird. Bei Mehrfamilienhäusern werden diese Kosten entsprechend höher ausfallen.

Aufgrund der tiefen Grenzwerte aus dem CO2-Gesetz werden die MuKEn beinahe gegenstandslos. Entsprechend wichtig scheint es den Kantonen zu sein, die MuKEn noch vor dem CO2-Grenzwert einführen zu können. Die Verlierer sind und bleiben die Bewohner dieses Landes – Mieter und Eigentümer gleichermassen.

Der HEV Schweiz erinnert daran, dass der Gebäudebereich bezüglich der Senkung der Treibhausgase auf Zielkurs ist. Der bisher eingeschlagene Pfad ist umsetzungstechnisch wie auch aus finanzieller Sicht für Mieter und Eigentümer tragbar. Der HEV Schweiz fordert, dass dieser Weg entsprechend weiterverfolgt wird.

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