Die Schweizer Gaswirtschaft begrüsst es, dass der Bundesrat die Arbeiten am
Gasversorgungsgesetz wieder aufnimmt. Es braucht ein Gesetz, das Rechtssicherheit beim
Netzzugang schafft und Anforderungen an die Versorgungssicherheit berücksichtigt.
Dabei gilt es die Transformationsanstrengungen der Branche mit geeigneten Regeln zu
unterstützen und nicht zu behindern.
Das Gasversorgungsgesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach auf die lange Bank
geschoben, zuletzt nach erfolgter Vernehmlassung im Jahr 2020. Dies zum Leidweisen der
Branche. «Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass nach einer Phase der chaotischen
Marktöffnung die bestehende Rechtsunsicherheit beim Netzzugang beseitigt und klar
definiert wird, wer unter welchen Bedingungen das Gasnetz nutzen kann», sagt VSGDirektorin Daniela Decurtins. Details sind aktuell noch nicht bekannt, in einzelnen Punkten
zeichnet sich aber Diskussionsbedarf ab.
• Die vorgeschlagene Teilmarktöffnung mit einer Schwelle von 300 MWh sieht auf den
ersten Blick wie ein gutschweizerischer Kompromiss aus, dient aber der Sache kaum.
Die Branche hatte aus Effizienzgründen vorgeschlagen, die Grenze bei 1 GWh
Jahresverbrauch zu setzen. Eine derartige Grenze hätte viel geringere Kosten zur
Folge, weil der Aufwand für die Abwicklung, die Wechselprozesse und die dafür
notwendigen technischen Einrichtungen eingespart werden können.
• Die Ausgestaltung einer regulierten Grundversorgung ist angesichts der im Strom
gemachten Erfahrungen ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Das gleiche gilt mit dem
Anschluss an «bestehende» Data-Hubs. Aktuell existiert weder eine solche
Datenplattform im Gas noch bestehen Vorstellungen, welche Daten zu welchem
Zweck und wie sinnvollerweise gesammelt werden sollen.
• Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, dass bezogen auf die
Versorgungssicherheit bislang klare Rollen und Verantwortlichkeiten fehlen, die
einfachere und raschere Lösungen ermöglicht hätten. Die Ausgestaltung der
Institutionen und deren Kompetenzen, so wie sie im Vernehmlassungsentwurf
vorgesehen sind, ist vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen zu prüfen. Der
Bundesrat macht dazu in seiner Medienmitteilung keine genaueren Angaben. Eine
strukturierte Beschaffung für kleinere Wärmekunden ist bereits heute Usanz in der
Branche.
• Die Gasbranche ist indes erfreut, dass der Bund die Förderung von Zweistoffanlagen
in Erwägung zieht. Sie sind ein Alleinstellungsmerkmal der schweizerischen
Gasindustrie. Eine solche Förderung würde auf einfache Weise die
Versorgungssicherheit in Mangellagen erhöhen helfen.
• Bezüglich Transformation rennt der Bundesrat bei der Branche offene Türen ein. Die
Schweizer Gasversorger bekennen sich seit längerem zum Netto-Null-Ziel und sind
weltweit Pioniere bei der Einspeisung von erneuerbarem Gas. Bereits heute beträgt
der Anteil an erneuerbarem Gas im Netz 8 Prozent, und er soll sukzessive erhöht
Verband der Schweizerischen Gasindustrie
Association Suisse de l’Industrie Gazière
Associazione svizzera dell’industria del gas
werden. Die Branche hat dies bisher aus eigener Kraft getan. Es fehlen hier
massgebliche Rahmenbedingungen, die den Markthochlauf von erneuerbaren Gasen
und Wasserstoff begünstigen, so beispielsweise eine klare Strategie und ein
Bekenntnis des Bundes zur Rolle von erneuerbaren Gasen in einem resilienten
Energieversorgungssystem bzw. gleich lange Spiesse für die Biomethanproduktion
und die Anerkennung von Importen. Es braucht insbesondere auch eine Netzplanung
und Finanzierungskonzepte für Investitionen in die Transportinfrastruktur, damit die
Schweiz beim Wasserstoff nicht den Anschluss an Europa verpasst und sich Optionen
verschliesst.
Der VSG fordert den Bundesrat auf, die Netzbetreiber und andere wichtige Stakeholder eng
in die weitere Ausarbeitung der Vorlage einzubeziehen.

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