Das Hochbauamt ist das Baufachorgan des Kantons bei der Planung und Erstellung sowie beim Unterhalt der kantonalen Hochbauten.
Hauptaufgaben sind die Grundlagenbeschaffung und Bedürfnisabklärungen, Ausarbeitung von Vorlagen, die Leitung und Kontrolle der Projektierung und Bauausführung Dritter und die Gewährleistung der Werterhaltung und des Betriebes der kantonseigenen Hochbauten.
Die Liegenschaftsverwaltung ist die Vertretung des Kantons in Bezug auf kantonale Liegenschaften nach aussen. Hauptaufgabe ist die Bewirtschaftung der Liegenschaften.
Webseite: www.nw.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=294
Kontakt: hochbauamt@nw.ch