In der Alltagshektik sehnen sich viele Menschen nach Ruhe. Doch wenn der Schallschutz im Haus zu wünschen übrig lässt, gibt es oft Ärger. Daher Augen auf beim Wohnungskauf: Verlangen Sie Qualität!

Nehmen wir als Beispiel zum Thema Schallschutz die Neubausiedlung Sonnenhalde, irgendwo in einem Berner Vorort. Die Lage ist sonnig und ruhig, bietet sogar Sicht auf die Berner Alpen. Vor drei Monaten sind hier zwölf Stockwerkeigentümer eingezogen. Doch Miteigentümer Haller (Namen geändert) ärgert sich über seinen Nachbarn im Obergeschoss: Wenn dieser spätabends nach der Schicht heimkommt, dringt ein ganzes Storyboard zu Hallers Ohren: Zuerst knallt der Nachbar die Wohnungstüre zu, wirft den Schlüsselbund irgendwohin, hantiert in der Küche und geht auf die Toilette. Öfters lässt er mitten in der Nacht ein Vollbad einlaufen.

So viel Wohnlärm raubt einem den Schlaf! Und der Lärm im Haus sorgt bald einmal für Krach unter den Nachbarn. Die einen verlangen jetzt den Beizug eines Akustikers oder Bauphysikers. Wahr ist: Im Neubau – vor allem beim Stockwerkeigentum – gelten heute erhöhte Schallschutzanforderungen. Denn zur Lebensqualität gehören eben nicht nur schön ausgebaute Wohnungen, auserlesene Küchengeräte, genügend Platz, Sonne und Aussicht – jeder Mensch wünscht sich ein hohes Mass an Ruhe und Entspannung in den eigenen vier Wänden.

Schallschutz: strengere Normen

«Je besser heute die Gebäudehülle und die Fenster, umso sensibler reagiert man oft auf die Geräusche von innen», stellt Rolf Truninger vom Beratungsunternehmen QualiCasa fest. Die gute Nachricht: In Sachen Schallschutz im Wohnungsbau gibt es klar definierte Normen und Standards. Massgeblich ist die Lärmschutzverordnung LSV und vor allem die Norm SIA 181 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Der SIA hat diese wichtige Norm bereits 2006 verschärft, um dem weit verbreiteten Wunsch nach Qualität im Bau und internationalen Standards zu entsprechen.

Die SIA 181 gilt für alle Neubauten. Doch die korrekte Planung und Ausführung ist alles andere als simpel. Die verschiedenen Teile wie Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Fenster, Leitungen und sanitäre Installationen, der Aufbau der Decken und Böden etc. müssen entsprechend den SIA-Anforderungen richtig geplant und auf der Baustelle einwandfrei ausgeführt werden. Ein typisches Beispiel: Über Armaturen und Wasserhahnen, über Rohre, Badewannen und Küchenmöbel kann sich unverhältnismässig viel Lärm im Haus ausbreiten – wenn die Unternehmer und Handwerker die Regeln der Technik und der Baukunde nicht richtig beachten!

Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei der Konstruktion von Decken und Wänden zu: Die Decke sollte möglichst massiv sein, über einen «schwimmenden» Unterlagsboden und eine vollflächig verlegte Trittschalldämmung verfügen.

Schallschutz: Was ist versprochen?

Gerade im Wohnungsneubau, wo man im Zug der Verdichtung enger zusammenrückt, stellt man zu Recht hohe Anforderungen. Manchmal komme es vor, dass in den Kauf-, Werk- bzw. Bauverträgen die Zusicherungen vage und unklar seien, warnt Experte Rolf Truninger: «Heikel wäre etwa eine vertragliche Zusage, dass die Schallschutznormen lediglich angestrebt würden.» Das sei eine höchst heikle bzw. «gummige» Zusicherung, so Truninger. Wichtig sei es, dass zum Beispiel beim Stockwerkeigentum deutsch und deutlich die erhöhten Schallschutzanforderungen nach SIA 181 versprochen seien. Wenn die Norm zwingend vorgegeben ist, hat man rechtlich etwas in der Hand. So lässt sich im Zweifelsfall nachmessen, ob beim Bau gepfuscht wurde oder nicht.

Die erhöhten, d.h. strengeren Anforderungen gelten für neu gebautes Stockwerkeigentum sowie für Reihen- und Doppelfamilienhäuser (Neubau). Für die übrigen Bauten kommen die so genannten «Mindestanforderungen» nach SIA 181 zum Tragen. De facto gelten also im Mietwohnungsbau bis heute etwas weniger strenge Limiten – eben wie erwähnt die Mindestanforderungen.

Schallschutz in Altbauten

Wem kämen bei diesem Thema nicht auch Altbauten in den Sinn, die teils beträchtliche Mängel beim Schallschutz aufweisen? Das heisst etwa: dünnere, schlechte isolierte Wände, knarrende Holzböden, Schallübertragung über Leitungen etc. Welche Normen und Grenzwerte bei Sanierungen einzuhalten sind, ist von Fall zu Fall zu prüfen. Vor allem bei grösseren Eingriffen wie Auswechseln der Heiz- und Energietechnik, bei neuen Böden, bei Änderungen der Raumaufteilung oder sogar Auskernung des Gebäudes sind oftmals ebenfalls gewisse Verbesserungen umzusetzen.

Fazit: Wenn Sie von Ihrem Baupartner eine hohe Qualität beim Schallschutz wollen, müssen Sie diese Anforderungen auch wirklich durchsetzen. Dazu braucht es schriftliche, vertragliche Zusicherungen. Da Schallschutz und Akustik als komplexes Thema gelten, muss der Baupartner bzw. Architekt wiederum seine Subunternehmer und Handwerker in die Pflicht nehmen. Wer Qualität will, sollte sich dies in allen Punkten schriftlich zusichern lassen. Ebenso viel zählt die Überwachung der Bauarbeiten.

Webseite: www.blog.newhome.ch

Fotos: fotolia