Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts existieren die gesetzlichen Schutzbestimmungen zum Immobilienerwerb durch Ausländer in der Schweiz. Diese sollen die Konkurrenz am attraktiven Schweizer Immobilienmarkt durch ausländische Zuziehende und Investoren gering halten sollen. Das umgangssprachlich bezeichnete Lex Koller existiert seit 1983 und ist im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb durch Ausländer eines der wichtigsten. Der Lex Koller-Ratgeber von Engel & Völkers Wohnen Schweiz veranschaulicht die wichtigsten Aspekte dieses Gesetzes. Er zeigt auf, welche Personenkreise betroffen sind und inwiefern auch die Nutzung der Liegenschaft ausschlaggebend ist.

Das Lex Koller greift grundsätzlich gleichermassen für Ausländer, deren ständiger Wohnsitz sich nicht in der Schweiz befindet oder welche zwar in der Schweiz wohnhaft sind, jedoch keine Niederlassungsbewilligung oder Staatsbürgerschaft eines EU- oder EFTA-Staates vorweisen können. Für den Erwerb einer Immobilie zu Wohnzwecken ist demnach eine offizielle Bewilligung unumgänglich. Dies gilt aber nicht nur für Immobilien, sondern auch für unbebaute Grundstücke, auf welchen die Errichtung eines bewilligungspflichtigen Gebäudes geplant ist.

Ausnahmen für den Immobilienkauf durch Ausländer in der Schweiz
Das Lex Koller kennt eine Reihe von Ausnahmefällen, in welchen auch Ausländer eine Immobilie erwerben können. Die Bewilligungspflicht erlischt beispielsweise, wenn Sie die zu kaufende Immobilie ausschliesslich gewerblich nutzen oder auch als Pendler oder Erwerbstätiger mit grenzüberschreitendem Arbeitsweg ist es Ihnen gestattet, bewilligungsfrei einen Zweitwohnsitz in der Schweiz zu erwerben. Zudem erlischt die Bewilligungspflicht, wenn ein direkter räumlicher Zusammenhang zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnimmobilie besteht.

Die Umsetzung von Lex Koller obliegt den einzelnen Kantonen, deshalb existieren lokal teilweise Unterschiede wie beispielsweise bewilligungsbefreite Liegenschaften, deren Grundstückgrösse und Wohnfläche aber limitiert sind.

Engel & Völkers

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