Das vom Bundesrat zum zweiten Mal lancierte Monitoring zeigt die Entwicklung der direkten Auswirkungen der Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen auf die Geschäftsmieter auf. In der 2. Phase der Einschränkungen 20/21 lag der Anteil der betroffenen Mietbetriebe bedeutend tiefer als im März 2020. Davon hat nur ein geringer Teil keine Lösung gefunden. Dies zeigt, dass Zwangseingriffe in die Geschäftsmietverträge weiterhin unnötig und verfehlt sind. Der HEV Schweiz begrüsst die Weiterführung des Monitorings.

Der Bundesrat gab bereits 2020 ein Monitoring in Auftrag, um die Auswirkungen der Krise um die pandemiebedingten Anordnungen von Schliessungen und Teilschliessungen von Betrieben auf die Geschäftsmieter gestützt auf fundierte Zahlen zu untersuchen. Diese Ergebnisse liegen nun vor. Sie decken sich mit den Erfahrungen des HEV Schweiz:
– Die Geschäftsmieter haben in der grossen Mehrheit keine Zahlungsschwierigkeiten.
– Gemäss Angaben der betroffenen Geschäftsmieter waren bei rund der Hälfte Mietzinsreduktionen kein Thema. Sie haben nicht danach gefragt und es wurde demzufolge auch nicht verhandelt.
– Bei weiteren rund 30% der Betroffenen erfolgte ein Entgegenkommen bei der Geschäftsraummiete.
– 4 – 8% der Betriebe sind noch in Verhandlungen.
– Nur rund 15% der Betroffenen haben keine Lösung gefunden.
– Rund 18% der betroffenen Betriebe haben in der Corona-Krise auch mit anderen Gläubigern um Reduktion von Kosten bzw. Rechnungen verhandelt und waren in mehr als der Hälfte der Fälle erfolgreich.
– Unterstützend wirkten auch die massiven Härtefallhilfen von Bund und Kantonen. Hoffnung geben sodann die ausgezeichneten Konjunkturprognosen sowie die seit den Erhebungen erfolgten Lockerungen in den am stärksten betroffenen Branchen.

Die fundierten Monitoring-Untersuchungen bestätigen die vom HEV Schweiz stets vertretene Position. Pauschalbehauptungen zu Zahlungsschwierigkeiten im Geschäftsmietebereich sind verfehlt. Aufgrund der freiwilligen Mieterlasse durch die Vermieter, dem Entgegenkommen weiterer Gläubiger und der massiven Unterstützungen des Bundes, der Kantone und von Städten bestehen keine globalen Zahlungsschwierigkeiten der Geschäftsmieter. Die von Geschäftsmieter-Vertretern stets behauptete grossflächige Konkurswelle oder Schwemme von Gerichtsverfahren ist nicht eingetreten. Sinnvoll ist die Weiterführung des Monitorings. Fundierte Analysen sind besser als willkürliche Pauschalbehauptungen.

Willkürliche und undifferenzierte Eingriffe in die privaten Geschäftsmietverträge sind nach wie vor nicht gerechtfertigt. Sie führen zu Ungerechtigkeiten und Rechtsunsicherheit. Die Auswirkungen im einzelnen Mietverhältnis und die finanziellen Verhältnisse der Parteien sind äusserst unterschiedlich. Es ist nach wie vor an den Parteien, wo nötig einvernehmliche Lösungen auszuhandeln, damit nachhaltige Betriebe weiterbestehen können.

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