Mehrwertabschöpfung: Mehr Spielraum für Gemeinden

Die Bestimmungen im bernischen Baugesetz zum Ausgleich von Planungsvorteilen (sog. Mehrwertabschöpfung) sollen angepasst werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinden wird vergrössert. Dazu werden Präzisierungen bei Auf- und Umzonungen sowie Optimierungen bei der Erhebung der Abgabe vorgeschlagen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Baugesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Werden Grundstücke ein-, um- oder aufgezont, erfahren sie eine Wertsteigerung, die als sogenannter Planungsmehrwert einer Abgabe unterworfen werden kann. Die Vorlage sieht vor, dass die Gemeinden für die optionale Abschöpfung von Planungsmehrwerten in bestimmten Fällen eigene Regelungen erlassen können. Dies soll bei Umzonungen, Aufzonungen und bei der Zuweisung von Land in Materialabbau- und Deponiezonen möglich sein. Hier können die Gemeinden eigene Vorschriften zur Freigrenze, zu den Abgabesätzen und zur Fälligkeit erlassen. Zudem wird das Verfahren für die Festlegung der Mehrwertabgabe leicht angepasst.

Im Baugesetz sind folglich nur noch die bundesrechtlich zwingend vorgeschriebenen Mehrwertabschöpfung bei Einzonungen und die im Interesse der Rechtssicherheit gebotenen Verfahrens- und Formvorschriften geregelt. Schliesslich werden bestimmte redaktionelle und systematische Klarstellungen im Bereich der Mehrwertabschöpfung vorgenommen.

Auftrag des Parlaments

Im Rahmen der letzten umfassenden Änderung des Baugesetzes wurden unter anderem neue Bestimmungen zum Ausgleich von Planungsmehrwerten erlassen. Diese Änderung ist am 1. April 2017 in Kraft getreten. Mit der Überweisung zweier Motionen erteilte der Grosse Rat im Herbst 2017 den Auftrag, diese Bestimmungen teilweise anzupassen und das Verfahren für die Erhebung der Mehrwertabgabe zu optimieren. Zur entsprechenden Vorlage fand vom Oktober 2018 bis Januar 2019 ein breites Vernehmlassungsverfahren statt. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen. Die nun vom Regierungsrat zuhanden des Parlaments verabschiedete Vorlage hält sich eng an die Aufträge aus den beiden Motionen und setzt diese um. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession 2019 beraten.