Grundlagen für die regionale Raumplanung

Kanton und Gemeinden schaffen zusammen die Grundlage für eine verbindliche Regionalplanung im Kanton Basel-Landschaft. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung am 22. Januar 2019 eine Gesetzesvorlage zur Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes an den Landrat überwiesen. Diese wurde von Kanton und Gemeinden im Rahmen eines VAGS-Projekts (VAGS = Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) gemeinsam erarbeitet.

Die neuen gesetzlichen Grundlagen ermöglichen künftig eine Raumplanung über die Gemeindegrenzen hinaus und regeln, wie die Gemeinden ihre Zusammenarbeit in Raumplanungsfragen organisieren können. Das Gesetz gewährt den Gemeinden ausreichend Spielraum und gibt ihnen mit dem regionalen Entwicklungskonzept und dem behördenverbindlichen regionalen Richtplan zwei unterschiedlich verbindliche Instrumente an die Hand. Beide sind flexibel ausgestaltet, damit die Gemeinden die relevanten Themen selber bestimmen und die Organisation ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und regionalen Fragestellungen anpassen können.

Mit der Gesetzesänderung wird auch die Koordination zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Raumplanungsbereich verbessert. Insbesondere können die Siedlungsentwicklung und die Infrastrukturplanung mit einer verbindlichen Regionalplanung besser aufeinander abgestimmt werden. Die breite Vernehmlassung zu der Gesetzesvorlage bei Gemeinden, Verbänden und Parteien hat gezeigt, dass die Gemeinden beinahe geschlossen hinter der Vorlage stehen. Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden begrüssen somit die geplante Gesetzesanpassung.

Der Landrat wird die Vorlage voraussichtlich im Verlauf des ersten Quartals 2019 behandeln.