Bauherren finden hier online umfassende Informationen und Formulare für Ihr Bauvorhaben.
Hinweise zum Baubewilligungsverfahren
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Standortgemeinde ein Baugesuch einzureichen. Die kommunalen Bauämter erteilen die weiteren Auskünfte und beraten Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation [PDF, 595 KB] zur Einführung für Projektverfassende vom 29. August 2008.
Gesuchsunterlagen
In der Regel sind folgende Unterlagen, alle 7-fach und mit Originalunterschrift versehen, erforderlich (nähere Angaben siehe Baureglement der Standortgemeinde):
Pläne (Situation, Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
Gesuchsformulare können Sie bei den kommunalen Bauämtern beziehen oder hier herunterladen.
Weitere Unterlagen, soweit erforderlich (z. B. Umweltverträglichkeitsbericht)
Für alle Pläne grösser als Format A3 und UVP-Berichte ist pro Zusatzformular je ein zusätzlicher Plansatz/Bericht für den Kanton einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Planungs- und Baugesetz vom 17. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100)
Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 1997 (VVzPBG, SRSZ 400.111)
Bau- und Zonenordnung der Standortgemeinde (zu beziehen bei den kommunalen Bauämtern)
Verfahren
Das kantonale Planungs- und Baugesetz sieht folgende Verfahren zur Behandlung von Baugesuchen vor:
Ordentliches Verfahren (Normalfall, Ablauf siehe unten)
Vereinfachtes Verfahren (Kleinere Vorhaben oder Änderungen bewilligter Vorhaben, ohne Auflage und Publikation)
Meldeverfahren (Geringfügige Bauvorhaben)
Weitere Informationen unter: