Spange Nord: Erste Phase der externen Überprüfung abgeschlossen |
Im Auftrag des Kantonsrates wird das Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» bis im Herbst 2019 von unabhängigen Experten überprüft. Die erste Phase der Zusatzabklärungen ist abgeschlossen. Aus über 40 untersuchten Varianten werden acht Lösungsansätze weiterverfolgt und in einer zweiten Phase vertieft geprüft. Die zeitgleiche Inbetriebnahme mit dem Bypass-Projekt des Bundes ist weiterhin möglich. Das kantonale Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» wird im Auftrag des Kantonsrates bis im Herbst 2019 von unabhängigen Experten ergebnisoffen überprüft. Sowohl Alternativen zur Spange Nord wie auch ein gänzlicher Verzicht und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Gesamtsystem Bypass sowie auf die Verkehrsentwicklung in der Stadt und Agglomeration Luzern werden untersucht. Die externe Überprüfung entspricht einer sogenannten Zweckmässigkeitsbeurteilung in drei Phasen. Nun ist die erste Phase abgeschlossen. Gemeinsame Inbetriebnahme mit Bypass möglich Durch die Zusatzabklärungen entstehen keine zeitlichen Verzögerungen gegenüber dem Bypass-Projekt des Bundes. Der Bypass wird aufwärtskompatibel geplant und benötigt eine Bauzeit von gesamthaft zwölf Jahren. In der Zwischenzeit kann der Kanton Luzern eine Lösung erarbeiten und realisieren, so dass voraussichtlich ab 2036 eine gemeinsame Inbetriebnahme des Gesamtsystems Bypass Luzern möglich ist. Mehr als 40 Varianten untersucht Die unabhängigen, bisher nicht am Projekt Spange Nord beteiligten Planungsbüros erstellten einen Variantenfächer. Einerseits entwickelten die Planer anhand der Aufgabenstellung selber neue Lösungsansätze, andererseits bezogen sie auch bereits in früheren Phasen des Projektes geprüfte und damals verworfene Varianten mit ein. Im Weiteren wurden Varianten und Ideen aus der öffentlichen Diskussion aufgenommen und geprüft. Daraus resultierten insgesamt 43 Varianten. In einem zweistufigen Verfahren erfolgte zunächst eine Grobbewertung der 43 Varianten hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirkung, der verkehrlichen und baulichen Machbarkeit sowie der grob geschätzten Kosten. Anschliessend wurden die verbleibenden Varianten einer Vergleichswertanalyse nach den folgenden Hauptkriterien unterzogen: Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, Siedlungsentwicklung, Umwelt sowie Realisierung und Kosten. Acht Varianten werden in Phase 2 weiterverfolgt Das zweistufige Verfahren führt dazu, dass acht Varianten in der nächsten Prüfphase genauer untersucht werden: • «Variante 0+»: keine Spange Nord, keine Fluhmühlebrücke, nur Umsetzung von öV-Massnahmen • «Spange Nord kurz»: entspricht dem bisherigen Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr», einmal mit und einmal ohne Fluhmühlebrücke • «Spange Nord kurz mit Tunnel Rosenberg»: bisheriges Projekt «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» mit einem verlängerten Tunnel im Bereich Rosenberg; Tunnel einmal bergmännisch und einmal in offener Bauweise umgesetzt, beide Varianten je mit und ohne Fluhmühlebrücke und inkl. Massnahmen für den öffentlichen Verkehr • Anschluss Lochhof und Fluhmühlebrücke: nur Fluhmühlebrücke, ohne Spange Nord, aber mit Massnahmen für den öffentlichen Verkehr Bei einer weiteren Variante «Spange Nord lang», bei der neben dem Anschluss Schlossberg mittels Tunnel eine zweite Anbindung im Bereich Haldenstrasse erfolgt, ist die Beurteilung derzeit noch nicht abgeschlossen. Diese Variante, die Ähnlichkeiten mit dem früheren Projekt «Nordtangente» aufweist, bietet zwar Vorteile im Bereich verkehrliche Wirkung und Lärmreduktion. Aufgrund der langen Untertunnelung birgt sie aber auch grosse bautechnische Risiken, und es sind sehr hohe Kosten zu erwarten. Vorab-Information der Interessensgruppen Die zuständige Verkehrs- und Baukommission des Kantonsrates (VBK) sowie die «Info-Gruppe Spange Nord» – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Luzern, den Agglomerationsgemeinden, Quartiervereinen, Verbänden sowie der kantonalen Verwaltung und weiteren Interessensvertretern – wurden über die Resultate aus Phase 1 der Überprüfung vorab informiert. Die erwähnten acht Varianten werden in Phase 2 der Überprüfung vertieft auf ihre technische Machbarkeit untersucht, und die Kosten werden genauer ermittelt. Anschliessend werden die Varianten in der Phase 3 bewertet und eine Bestvariante wird ermittelt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Synthesebericht zusammengestellt. Die Überprüfung dauert voraussichtlich bis im Herbst 2019. Fakten zur Mobilität |