Das neue GModG: Mehr Wahlfreiheit – aber auch mehr Eigenverantwortung

(djd). Beim Heizungstausch haben Hauseigentümer mehr Auswahl, seit das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft ist. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist entfallen. Neben Wärmepumpen, Biomasse- und Hybridlösungen oder dem Anschluss an ein Wärmenetz können grundsätzlich auch wieder Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Für neu installierte fossile Heizungen gelten allerdings ab 2029 schrittweise steigende Vorgaben für klimafreundliche Brennstoffanteile. Was heute beim Einbau zunächst günstiger erscheint, könnte langfristig teuer werden: Wie sich Verfügbarkeit und Kosten dieser Brennstoffe entwickeln, ist kaum absehbar. 

Die passende Heizung hängt vom Haus ab

Welche Lösung sinnvoll ist, lässt sich nicht allein anhand der Heiztechnik entscheiden. Wichtige Faktoren sind etwa Baujahr und energetischer Zustand des Gebäudes, Heizflächen, Wärmebedarf und Platzangebot. Auch die örtliche Wärmeplanung sowie die künftige Verfügbarkeit und die Kosten verschiedener Energieträger können eine Rolle spielen. Ein Heiz-Check, den etwa der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) anbietet, zeigt anhand der eigenen Verbrauchs- und Kostendaten und einem Vergleich mit ähnlichen Gebäuden mögliche Einsparpotenziale. Er gibt eine erste Orientierung, ob sich eine Optimierung oder Modernisierung der Heizung oder Dämmmaßnahmen lohnen könnten. Unter www.bsb-ev.de gibt der Verbraucherschutzverein BSB hierzu weitere Informationen.

Beratung wird freiwillig – wichtig bleibt sie trotzdem

Mit dem GModG entfällt die bisherige verpflichtende Energieberatung beim Einbau einer neuen Heizung. Aus Sicht des BSB schwächt das den Verbraucherschutz. Gerade bei Planung einer langfristigen und kostenintensiven Investition sollten Eigentümer deshalb unabhängige Beratung nutzen und mit einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickeln.

Erst planen, dann investieren

Vor dem Heizungstausch sollten Hauseigentümer klären, welche Maßnahmen am Gebäude anstehen, wie hoch der tatsächliche Wärmebedarf ist und welche Heizsysteme technisch infrage kommen. Auch Investitions-, Energie- und mögliche Folgekosten sowie Fördermöglichkeiten gehören in die Betrachtung. Eine qualifizierte, unabhängige Energieberatung hilft, die verschiedenen Aspekte zusammenzuführen und die Entscheidung auf eine solide Grundlage zu stellen. Denn mehr Wahlfreiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung. Eine gute Planung kann vor langfristigen Fehlentscheidungen und unnötigen Kosten schützen. Eine funktionierende Heizung muss übrigens nicht wegen des neuen Gesetzes ausgetauscht werden.

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

 

 

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