Für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zum selbst genutzten Wohneigentum und zum gemeinnützigen Wohnungsbau unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat einen konkreten Vorschlag. Die nichtformulierte Volksinitiative «Wohnen für alle» beantragt er zur Ablehnung. Der Regierungsrat hält einen noch stärkeren staatlichen Eingriff in den Immobilien- bzw. Wohnungsmarkt für nicht zweckmässig.
Auf der Basis der seit 2014 erweiterten Bestimmungen gemäss Kantonsverfassung (§ 106a) ist die bestehende Gesetzgebung zum selbst genutzten Wohneigentum und zum gemeinnützigen Wohnungsbau anzupassen. Der Vorschlag des Regierungsrats sieht vor, beim bestehenden Instrument der Bausparbeiträge den Kreis der Begünstigten neu mittels Einkommens- und Vermögensgrenzen zu fokussieren sowie die Zusatzverbilligungen analog zum Bund auslaufen zu lassen. Weiter sollen für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus neu Projektentwicklungsdarlehen gewährt sowie Informations- und Beratungsdienstleistungen finanziell unterstützt werden. Das Instrument der Bürgschaften für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll zudem auf gesetzlicher Ebene ausgebaut werden. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation wird hierfür jedoch keine Ausgabenbewilligung beantragt.
Paragraf 106a sieht auch eine zusätzliche Förderung des selbst genutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Umwelt- und Energiebereich vor. Der Regierungsrat schlägt hierzu eine pragmatische Lösung vor. Im Rahmen der Revision des Energiegesetzes soll für die beiden genannten Zielgruppen ein höherer Beitragssatz (+20 Prozent) gewährt werden. Diese Anpassung ist zusammen mit dem Energieförderprogramm «Baselbieter Energiepaket» zurzeit in der Vernehmlassung.
Im Mai 2015 reichte die SP Baselland die nichtformulierte Verfassungsinitiative «Wohnen für alle» ein. Gemäss Initiativtext soll der Kanton für eine regional koordinierte Siedlungspolitik sorgen, die erschwinglichen Wohnraum für alle schafft und Ressourcen schont. Diese Entwicklung solle im Einklang mit den ökologischen Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes stehen.
Der Regierungsrat beantragt nun in einer separaten Vorlage an den Landrat die Initiative zur Ablehnung: Einerseits war zum Zeitpunkt der Einreichung der Initiative mit dem Paragrafen 106a der Kantonsverfassung bereits eine Bestimmung in Kraft, welche einen Ausbau der bisherigen Instrumente auch in einem Teil der von der Initiative erwähnten Bereiche proklamierte. Hierzu liegt nun ein konkreter Vorschlag vor. Anderseits hat sich gezeigt, dass die Anliegen der Initiative deutlich über die Forderungen gemäss Kantonsverfassung hinausgehen, insbesondere mit den zwei zentralen Forderungen nach einer «aktiven Wohnpolitik» und nach diversen Beratungsstellen. Diesen stärkeren staatlichen Eingriff in den Immobilien- bzw. Wohnungsmarkt – zum Beispiel durch den systematischen Kauf von Arealen durch den Kanton und deren Abgabe im Baurecht – lehnt der Regierungsrat ab.