Einleitung der Vernehmlassung
Das Förderprogramm Baselbieter Energiepaket soll nach Ablauf des bestehenden Verpflichtungskredits (Vorlage 2009/200 vom 12. November 2009) nahtlos weitergeführt werden können. Hierzu ist eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes vom 16. Juni 2016 notwendig. Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung zur Landratsvorlage beauftragt.
Der Landrat hat auf der Basis der Vorlage 2009/200 vom 12. November 2009 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 50 Millionen Franken für ein neues energiepolitisches Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit Schwerpunkt Gebäudesanierung bewilligt. Die Dauer des Programms wurde mit zehn Jahren veranschlagt. Dieses endet somit im vierten Quartal 2019.
Mit Beschluss des Regierungsrats vom 27. Februar 2018 wurde die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, eine Landratsvorlage zur Weiterführung des Baselbieter Energiepakets nach 2019 vorzubereiten.
Der Rahmen der Weiterführung des Baselbieter Energiepakets wird aufgrund der Befristung der Globalbeiträge des Bundes bis Ende 2025 geplant. Mit der vorgeschlagenen Finanzierung ist vorgesehen, neue Verpflichtungen für Förderprojekte im Zeitraum 2020 bis 2025 einzugehen.
Der Regierungsrat sieht vor, jährlich 3 Millionen Franken für die Jahre 2020 bis und mit 2025 einzusetzen und beantragt dafür eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 18 Millionen Franken. Für 6 Millionen Franken wird eine Spezialfinanzierung errichtet, welche aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus geäufnet wird.
Mit den geplanten kantonalen Fördermitteln von 3 Millionen Franken kann der Kanton einen zusätzlichen Bundesbeitrag von 9 Millionen Franken erwarten. Somit stehen ab 2020 jährlich total 12 Millionen Franken für die Förderung von Energieprojekten im Kanton Basel-Landschaft zur Verfügung.