Bauvorhaben
Bauherren finden hier online umfassende Informationen und Formulare für Ihr Bauvorhaben.
Bauliche Massnahmen ausserhalb der Bauzone bedürfen zusätzlich zu der ordentlichen Baubewilligung eine Bewilligung durch das Bau- und Justizdepartement. Dieses entscheidet gemäss § 38bis Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG; BGS 711.1) nach der ordentlichen Baupublikation und nach der Stellungnahme der Baubehörde über die Zonenkonformität, die Ausnahmebewilligung und die damit zusammenhängenden Einsprachen.
Die Abteilung Baugesuche koordiniert sämtliche Baugesuche im Kanton und wickelt eine sachlich richtige und möglichst rasche Vernehmlassung ab. Die abschliessenden Entscheide werden der örtlichen Baubehörde oder der Bauherrschaft eröffnet.
Weitere Informationen unter:
Webseite: www.so.ch/verwaltung/bau-und-justizdepartement/
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