Im Zusammenhang mit Immobilien herrschen in der Schweiz einige steuerliche Besonderheiten. Ohne die Beratung durch einen Experten können die komplexen Ausprägungen im Hinblick auf das Steuergesetz schnell unübersichtlich werden. Um Sie bestmöglich zu informieren, hat Engel & Völkers Wohnen Schweiz einen Steuerratgeber erstellt, der einen Überblick zu den wichtigsten Gesetzen und Steuern im Zusammenhang mit Immobilien gibt.

Steuern beim Immobilienverkauf oder Eigentumsübertrag
Zunächst gilt für alle Steuern, die im Zusammenhang mit Immobilien anfallen, dass sie „am Ort der gelegenen Sache“ erhoben wird. Die Gelder müssen also an den Kanton beziehungsweise die Gemeinde bezahlt werden, in welcher sich die Immobilie befindet. Hierzu ein Beispiel: Verkaufen Sie Ihre Liegenschaft in der Schweiz und erwirtschaften dabei einen Gewinn im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis, so ist auf diesem Gewinn eine Steuer geschuldet – die sogenannte Grundstücksgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom jeweiligen Kanton, der Gewinnsumme und der Dauer des Eigentums ab. Genaue Berechnungen sollten jeweils von einer Fachperson vorgenommen werden, da unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen sind.

Es gibt die Möglichkeit, die Grundstücksgewinnsteuer aufzuschieben, dies ist dann beispielsweise der Fall, wenn Sie vom Erlös des Verkaufs eine neue Immobilie kaufen. Ebenso kommt es zum Aufschub, wenn es sich bei der verkauften Immobilie um einen Erbfall handelt. In solchen besonderen Situationen entsteht eine sogenannte latente Steuerschuld, die beim erneuten Verkauf der Immobilie zu begleichen ist.

Eine weitere Steuer ist die Handänderungssteuer. Diese kommt zum Zug, wenn ein Eigentumsübertrag stattfindet – es muss sich also nicht konkret um einen Verkauf handeln. Hier ist besonders auf die individuelle Auslegung der einzelnen Kantone zu achte, die teilweise auch Erbschafts- oder Schenkungssteuern vorsehen. Ob und wie hoch die Grundstücks- oder Handänderungssteuer ausfällt, ermittelt Engel & Völkers Wohnen Schweiz gerne im Rahmen einer fachkompetenten Beratung für Sie.

Steuern die mit dem Betrieb der Immobilie zusammenhängen
Nicht nur beim Verkauf oder der Eigentumsübertragung, sondern auch während der Haltedauer fallen laut dem Schweizer Steuergesetz diverse Steuern an. So wird beispielsweise jede Immobilie in Privatbesitz als Vermögenswert aufgefasst, welcher der Vermögenssteuer unterliegt. Zusätzlich existiert eine Liegenschaftssteuer, die Immobilieneigentümer – abhängig vom Verkehrswert der Immobilie – zu begleichen hat.

Hinzu kommt in vielen Fällen die Einkommenssteuer, die sowohl auf Ebene des Bundes wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben wird. Unter die Einkommenssteuer fallen in erster Linie erzielte Mieterträge aber auch Pachten. Jedoch kommt die Einkommenssteuer auch zum Zug, wenn Sie selbst die Immobilie bewohnen. Diese wird ausgehend vom sogenannten „Eigenmietwert“ erhoben, da das Gesetz davon ausgeht, dass das Vermietungs-Potential der Immobilie dem Eigentümer also in diesem Fall dem Bewohner als quasi-Einkommen zugutekommt. Die Höhe des Eigenmietwertes wird entweder vom verantwortlichen Steueramt berechnet oder geschätzt. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist, dass der Eigenmietertrag zudem auch für Ferienimmobilien gilt, die nicht als ständiger Wohnsitz deklariert sind.

Ratgeber für Ihre Immobilienangelegenheiten
Sowohl die Nutzung wie auch der Kauf oder Verkauf von Immobilien sollte stets im Rahmen einer Budgetkalkulation stattfinden, welche auch die Belastungen durch Steuerabgaben darstellt. Eine persönliche und individuelle Beratung ist für jeden Immobilienbesitzer in diesem Zusammenhang klar zu empfehlen. Engel & Völkers zeichnet sich als etablierter Dienstleister mit jahrelanger Erfahrung und hochqualifizierten Mitarbeitenden aus. Wir klären für Sie ab, in welcher Höhe Sie mit welchen Steuerbelastungen zu rechnen haben und welches Wohn- oder Nutzungskonzept für Sie am optimalsten ist. Dabei ist es uns ein Anliegen, Ihnen die nötigen Informationen übersichtlich und kompakt darzustellen, damit Sie Zeit und Mühe sparen, um Ihre Entscheidung zu treffen. Bei Bedarf stellen wir zudem gerne Kontakt zu unseren zahlreichen Partnern in der ganzen Schweiz her, um Ihnen auch in weiteren Bereichen wie Rechtsbeistand, Sanierung, Renovierung oder Umzug die höchstmögliche Fachkompetenz zu bieten.

Engel & Völkers

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