Mit dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung soll das geltende System der Wohneigentumsbesteuerung revidiert werden und endlich die seit Jahrzehnten hochgradig umstrittene Erhebung der Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» für das selbstgenutzte Eigenheim abgeschafft werden. Beide Räte haben dieses Gesetz bereits unterstützt. Allerdings bestehen zwischen den Beschlüssen von Nationalrat und Ständerat in zwei Punkten Differenzen, die noch bereinigt werden müssen, nämlich die Frage des Schuldzinsabzuges und des Einbezugs der selbstgenutzten Zweitwohnungen.
Der Nationalrat hatte bislang einen Abzug privater Schuldzinsen in der Höhe von nur 40% der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt, was insbesondere andere Immobilieneigentümer bestraft hätte, die weiterhin einen Ertrag versteuern müssen (Mietzinsen von vermieteten Wohnungen, Eigenmietwert bei Zweitliegenschaften). Der Ständerat sah dagegen einen Abzug von max. 70% vor. Die Kommission ist nun von ihrer starren 40%-Limite abgewichen und hat eine neue Lösung gesucht. Eine knappe Mehrheit schlägt dem Nationalrat stattdessen einen quotal-restriktiven Abzug für private Schuldzinsen basierend auf der Quote von unbeweglichem Vermögen (ohne selbstgenutztes Wohneigentum) zum Gesamtvermögen vor. Der HEV Schweiz begrüsst, dass sich die Kommission bewegt und eine Alternative für einen Kompromiss mit dem Ständerat gesucht hat. Allerdings ist die Umsetzung des Vorschlags der Kommission administrativ aufwendig. Der HEV Schweiz unterstützt daher den Minderheitsantrag der Kommission, welcher dem Beschluss des Ständerates für einen Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge entspricht. Diese Lösung ist sehr einfach umsetzbar und führt somit zur angestrebten administrativen Vereinfachung des Steuersystems.
Weiterhin möchte der Nationalrat die selbstgenutzten Zweitliegenschaften miteinbeziehen und die «Eigenmiete» auch hier abschaffen. Aufgrund der drohenden Steuerausfälle ist seitens der Tourismuskantone mit erheblichem Gegenwind zu rechnen, der die gesamte Vorlage gefährden kann. Die Abschaffung der «Eigenmiete» von Zweitliegenschaften sollte daher in einem zweiten Schritt angegangen werden.
Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Nationalratskommission den dringlichen und erheblichen Handlungsbedarf einer Lösung für die überfällige Abschaffung der fiktiven «Eigenmiete»-Steuer bei selbstgenutztem Wohneigentum bekräftigt hat. Die Vorlage kommt bereits in der Herbstsession in den Nationalrat. Der HEV Schweiz wird sich weiterhin für eine systemkonforme ausgewogene Vorlage im Sinne des Ständerates zur Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer einsetzen.
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