Das Stromgesetz ist zwar noch nicht in trockenen Tüchern. Das Bundesamt für Energie BFE hat aber schon einige Verordnungsentwürfe veröffentlicht, die zeigen, wie das Stromgesetz umgesetzt würde. Im Effizienzbereich sieht die SES Verbesserungspotential beim Massnahmen-Mix.
Das Stromgesetz verpflichtet Stromlieferanten, mit ihren Kund:innen zusammen Strom zu sparen. Dafür sollen die in den Verordnungen vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden. Die Einsparungen mit diesen Massnahmen sollen insgesamt eine Terawattstunde pro Jahr erreichen, also etwa zwei Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz und die Hälfte des im Stromgesetz vorgesehenen Effizienzziels.
Die SES unterstützt die im Stromgesetz vorgesehenen Effizienzsteigerungen durch Stromlieferanten ausdrücklich. Sie erachtet den Fokus auf rein technische Effizienzmassnahmen in den zugehörigen Detailbestimmungen der Energieverordnung aber als viel zu eng.
Im Verordnungsentwurf sind finanzielle Anreize und Massnahmen zur Verhaltensänderung nicht als mögliche Instrumente zugelassen. Es fehlen beispielsweise Anreize wie Stromsparboni, Lenkungsabgaben, dynamische Strompreise oder progressive Stromtarife in der Liste der zugelassenen Massnahmen. Die Wirksamkeit solcher Instrumente ist mit zahlreichen Studien belegt.
Aus Sicht der SES müssen ebenfalls zwingend Massnahmen zugelassen werden, die zu einem stromsparenden Verhalten führen. Dazu gehören beispielsweise Wasser-Armaturen, die standardmässig auf «Kalt» gestellt sind, oder Smart Meter und Displays, die ein besseres Verständnis des eigenen Stromverbrauchs ermöglichen.
Diese finanziellen und verhaltensökonomischen Massnahmen sind insgesamt sehr effektiv und kostengünstig, um Elektrizität einzusparen. Ihre Wirkungen sind auch mess- und berechenbar und über einen längeren Zeitraum anhaltend, wie es das BFE für die Anrechnung als Massnahme verlangt. Mit solchen Massnahmen können die Elektrizitätslieferanten zudem Innovationen und eine engere Kundenbindung schaffen. Dies stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Es ist unverständlich, dass der Bund in der Verordnung nur rein auf technische Effizienzmassnahmen setzen möchte. Der Weltklimarat IPCC hat das Potenzial von Massnahmen zur Verhaltensänderung und von entsprechenden Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in seinem letzten Sachstandsbericht 2022 deutlich hervorgehoben. Auch das Parlament hat mit der Annahme der Motion Reichmuth (22.3240) den Bundesrat beauftragt, mit derartigen einfach umsetzbaren Massnahmen Energie einzusparen. Die SES wird daher gegenüber dem BFE die Vorteile von finanziellen Anreizen und Massnahmen zur Verhaltensänderung nochmals verdeutlichen und eine entsprechende Verbesserung der Bestimmungen in der Verordnung verlangen.
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