Der Bundesrat hat Ende Februar die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Lärmschutz-Verordnung per April 2026 beschlossen. Bisher galt in der Schweiz beispielsweise, dass die Lärmschutzprüfung in Wohngebäuden nur bei geöffneten Fenstern durchgeführt werden durfte. Im Artikel finden Sie Informationen dazu, was sich geändert hat, wie Minergie die Änderung einschätzt und welche Rolle die Kantone einnehmen. Bild links: ParlCH
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