Checkliste: Soliden Baupartner finden und sich für den Worst Case absichern.

(djd). Die Entscheidung ist gefallen: Wir wollen bauen und uns den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Der Weg dorthin ist allerdings mit zahlreichen potenziellen Stolpersteinen gepflastert. Eine der wichtigsten Herausforderungen: Wie finde ich den richtigen Baupartner? Die Angebote der verschiedenen Bauträger sind für Laien schwer vergleichbar, bei dem wohl aufwendigsten Projekt des Lebens will man keine Risiken eingehen. Hier ist eine Checkliste, was Bauherren bei der Suche nach und bei den Verträgen mit dem Baupartner beachten sollten:

1. Bonitätsauskunft einholen

Bereits bei der Suche nach einem soliden Baupartner lässt sich die Spreu vom Weizen trennen. „Angehende Bauherren sollten sich eine Bonitätsauskunft über den Vertragspartner einholen und zudem gegebenenfalls Familien kontaktieren, die bereits mit diesem Unternehmen gebaut haben“, empfiehlt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.

2. Keine Vorleistungen tätigen

Zahlungspläne sollte man unbedingt sorgfältig prüfen. Denn der Bauherr ist gegenüber dem Baupartner nicht in finanzieller Vorleistungspflicht. Die im Zahlungsplan vorgesehenen Raten müssen stets dem Wert der erbrachten Leistungen entsprechen. „Diese sind grundsätzlich erst nach Erbringung zu begleichen“, betont Florian Haas. 

3. Absicherungen für den Worst Case

Der Worst Case für einen Bauherrn ist die Insolvenz des Baupartners. Eine Absicherung für diesen Fall besteht in der Vereinbarung einer Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung, wie der Bauherrenschutzpolice. Diese garantiert dem Bauherrn die vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, unter Umständen muss man gegen die bürgende Bank oder Versicherung mit juristischer Hilfe vorgehen, falls sich diese gegen Ansprüche wehren sollten“, so Florian Haas. Das Vorgehen sei in der Regel bei Vorlegen der Bürgschaft erfolgreich. Schwieriger werde es bei Baumängeln innerhalb der Verjährungsfrist. Hier sei eine separate Gewährleistungsbürgschaft nötig.

4. Anwalt und Sachverständigen einschalten

Wenn der Baupartner in Insolvenz geht, sollte sich der Bauherr einen spezialisierten Anwalt nehmen. Sinnvoll kann es zudem sein, einen externen Sachverständigen die Baustelle begutachten zu lassen. „Das kann dann bedeutsam werden, wenn Arbeiten neu vergeben werden müssen, dies sollte keineswegs überstürzt geschehen“, so der Rat von Florian Haas. Im Insolvenzfall des Baupartners sollte man zudem sofort mit der finanzierenden Bank über die Konsequenzen sprechen.