Versteckte Kosten prüfen und einberechnen.
(djd). Der Kauf einer Eigentumswohnung aus zweiter Hand erscheint vielen Menschen als der schnellste und einfachste Weg zur Schaffung von Wohneigentum. Man kann das Objekt besichtigen, statt die „Katze im Sack“ zu kaufen wie bei einem Neubauobjekt, und mit Bauverträgen oder Baubeschreibungen muss man sich auch nicht herumschlagen. „Besichtigen, kaufen, einziehen – ganz so einfach ist der Erwerb und Bezug einer gebrauchten Eigentumswohnung dann doch nicht“, warnt Erik Stange, Pressesprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Die Organisation kümmert sich als Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband um die Belange von Bauherren, Immobilienerwerbern sowie Haus- und Wohnungsbesitzern.
Kosten für Modernisierung von Wohnung und Gemeinschaftseigentum beachten
Neben Kaufpreis und Maklergebühr sind Kosten für Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten einzuplanen. Zu beachten ist, dass der Käufer mit einer Wohnung im Bestand nicht nur die Räume, die er selbst nutzt, sondern auch Gemeinschaftseigentum erwirbt. Dazu gehören Anteile am Grundstück und am Gebäude wie zugehörige Grünflächen, Treppenhäuser, Aufzugsanlagen, Hausdach und Fassade. Für die Erhaltung und Modernisierung dieses Gemeinschaftseigentums sind die Miteigentümer verantwortlich, sie tragen auch die Kosten dafür. Neben der eigentlichen Wohnung sollten bei den Besichtigungen daher die anderen Teile des Hauses ebenfalls auf ihren Renovierungsbedarf hin untersucht werden. Der gemeinsame Rundgang mit einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem BSB-Bauherrenberater, hilft dabei, den Modernisierungsbedarf in den eigenen Räumen und am Gemeinschaftseigentum realistisch einzuschätzen. Unter www.bsb-ev.de gibt es Berateradressen und einen kostenlosen „Ratgeber Eigentumswohnung“.
Wichtige Dokumente einsehen
Vor dem Kauf sollten auch wichtige Unterlagen zur Wohnung eingesehen werden. In der Teilungserklärung sind die Aufteilung des Gebäudes, die Lage und Größe des Sondereigentums und die Gebäudeteile beschrieben, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden. Die Gemeinschaftsordnung ist die Basis der Eigentümergemeinschaft, sie kann nur einstimmig mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer geändert werden. Angaben zum Stimmrecht, dem Stimmenanteil und der Kostenverteilung sollten genau geprüft werden. Auch Regelungen zum Nutzungszweck der Wohnung oder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten können hier festgelegt sein. Die Protokolle und Beschlüsse vorangegangener Eigentümerversammlungen zeigen, ob es zum Beispiel bereits beschlossene Sonderumlagen für künftige Modernisierungen gibt, die der Neueigentümer mitzutragen hat.
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Foto: djd/Bauherrenschutzbund