Tipps für die Wohnungsrückgabe

Die Umzugszeit ist für Mieter an sich schon stressig. Durch eine gut vorbereitete Wohnungsübergabe können Sie aber zusätzliche Belastungen vermeiden. Unsere Tipps sorgen dafür, dass es in der alten Wohnung nicht zum «Showdown» zwischen Mieter und Vermieter kommt.

Über alles, worüber Einigkeit besteht, muss nicht gestritten werden. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter, wenn Ihrerseits Fragen offen sind oder Unklarheiten bezüglich der Wohnungsübergabe bestehen. Folgende Punkte sind Gegenstand einer reibungslosen Wohnungsabgabe:

Rückgabe der Mietsache
Die Übergabe der Wohnung ist in der Regel am letzten Tag der Mietdauer fällig. Zwischen Vermieter und Mieter können im gegenseitigen Einverständnis abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Sämtliche Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben.

Reinigung
Wohn- und Nebenräume wie Keller, Estrich oder Garage müssen vollständig geräumt werden. Die Wohnung muss gründlich gereinigt werden, hierzu gehören auch Fenster, Läden, Jalousien etc. Teppiche sind zu shampoonieren. Besonderes Augenmerk ist auf Küche und Bad zu richten, wo unter anderem sämtliche Fett- bzw. Kalkablagerungen zu entfernen sind.

Falls Sie ein Reinigungsinstitut beauftragen, bestehen Sie auf eine Abnahmegarantie und die Anwesenheit eines Vertreters des Instituts bei der Wohnungsübergabe.

Instandstellung
Für den sogenannten «kleinen Unterhalt» sind ist der Mieter zuständig. Defekte Duschköpfe, fehlende Zahngläser, Bohrlöcher in den Wänden etc. sind durch den Mieter zu ersetzen bzw. zu reparieren. Ebenso muss der Mieter für beschädigte Wohnungseinrichtungen aufkommen.
Ist der nachfolgende Mieter nicht bereit, Änderungen des Vormieters wie z.B. Anstriche oder Bodenbeläge zu übernehmen, müssen diese wieder in den vormaligen Zustand versetzt werden. Aufgepasst: Der Nachmieter haftet seinerseits wiederum für die Instandstellung.

Übermässige Abnutzung
Die Abnützung der Mietsache ist durch die Miete abgegolten. Übersteigt der Gebrauch aber das übliche Mass, so besteht eine übermässige Abnutzung und der Mieter kann hierfür in die Pflicht genommen werden, beispielsweise bei Brandlöchern im Teppich, verkritzelten Tapeten, Kratzschäden, Nikotinspuren etc. Bei letzteren haftet der Mieter über die noch verbleibende Lebensdauer der Bauteile hinaus, d.h. der Vermieter kann auf vollständige Instandstellung auf Kosten des Mieters bestehen.

Übergabeprotokoll
In der Regel wird bei der Übergabe ein Wohnungsprotokoll erstellt. Mängel werden darin aufgeführt sowie wer dafür aufkommt. Bestreitet der Mieter einen Mangel, so ist dies im Protokoll festzuhalten. Nicht offenkundig sichtbare Mängel können vom Vermieter innerhalb von 14 Tagen noch geltend gemacht werden. Abzüge auf der Mietkaution für Reparaturen sind innerhalb von 30 Tagen abzurechnen.

Beizug von Experten
Mieter und Vermieter können für die Über- oder Rückgabe eines Mietobjekts einen Experten beiziehen. Dieser überprüft das Mietobjekt auf allfällige Mängel und versucht, bei Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung unter den Vertragsparteien zu erzielen.

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