Vernehmlassung zur Abschaffung des Eigenmietwertes eröffnet

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat die Vernehmlassung für einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung eröffnet. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst, dass damit die politische Diskussion über verschiedene konkrete Varianten zur Abschaffung des Eigenmietwertes ermöglicht wird.

Der nun in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eigentümer für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz keinen Eigenmietwert mehr versteuern müssen. Gleichzeitig entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. In Bezug auf den privaten Schuldzinsabzug stellt die Kommission fünf Varianten zur Diskussion. Die Spanne zwischen den Varianten ist breit und reicht von einer Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen im Umfang von 100% der steuerbaren Vermögenserträge (Variante 1) bis zur generellen Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge (Variante 5). Gleichzeitig sieht der Vorentwurf die Einführung eines zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzugs für Ersterwerber vor, um dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nachzukommen.

Forderungen HEV Schweiz

Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Eigenmietwert von selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz abgeschafft wird. Zudem muss dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung endlich Rechnung getragen werden. Dies kann durch einen angemessenen Schuldzinsabzug für Ersterwerber erfolgen. Der Systemwechsel darf im Weiteren nicht jene Eigentümergruppen abstrafen, die von der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung nicht profitieren. Das gilt insbesondere für Eigentümer von Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen. Diese müssen den Eigenmietwert bzw. die Mieterträge nämlich weiterhin versteuern, daher muss ihnen auch der Schuldzinsabzug weiterhin gestattet werden. Das ist konsequent und systemkonform. Eine Vorlage mit einer generellen Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge (Variante 5) lehnt der HEV Schweiz daher entschieden ab.
Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, hält dazu fest: „Für uns hat die Abschaffung des Eigenmietwertes oberste Priorität, aber nicht um jeden Preis. Wir werden den Gesetzesentwurf und insbesondere die Auswirkungen der vorgeschlagenen Varianten zum Schuldzinsabzug auf die verschiedenen Eigentümergruppen nun im Rahmen der Vernehmlassung prüfen und die Interessen unserer Mitglieder einbringen.