Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und du möchtest lieber heute als morgen aus der alten Wohnung ausziehen? Vor dem Umzug gilt es noch einiges zu organisieren und zu beachten: insbesondere die Wohnungsübergabe. Mit unseren Umzugschecklisten bereitest du dich optimal auf einen stressfreien Umzug vor.

Mit einer gut vorbereiteten Wohnungsübergabe kann viel Zeit und Geld gespart werden. Das Aufschieben von Aufgaben im Zusammenhang mit der Übergabe kann sehr schnell sehr teuer werden.

Nach der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags müssen verschiedene Phasen des Umzugs geplant werden. In diesem Chaos kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserer Umzug Checkliste kannst du das Umziehen bis ins Detail planen und die einzelnen Umzugsphasen bestens vorbereiten, damit nichts vergessen geht.

2-3 Monate vor dem Zügeltermin: Wohnungskündigung

Beginnen wir mit der wichtigsten Aufgabe, welche dir das Umziehen in die neue Wohnung überhaupt erst ermöglicht: der fristgerechten Kündigung deiner alten Bleibe. Die Kündigung muss termingerecht beim Vermieter eintreffen. Entscheidend dabei ist nicht das Datum des Poststempels, sondern wann er die Kündigung erhält. Die Kündigung sollte also spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung oder dem Hauseigentümer eintreffen.

Wann soll ich kündigen?

Auf welchen Termin gekündigt werden kann, steht im Mietvertrag. Ist im Mietvertrag nichts festgehalten, gelten in der Regel die ordentlichen Kündigungstermine, welche sich teilweise kantonal unterscheiden. In vielen Kantonen kann ordentlich auf Ende März und Ende September gekündigt werden.

Vorsicht bei einer ausserterminlichen Kündigung: Der Mieter muss einen solventen Nachmieter stellen – ansonsten muss die Miete bis zum ordentlichen Termin übernommen werden.

Du solltest ausserdem die genauen Umzugstermine mit dem alten und neuen Vermieter festlegen. Sobald die Umzugstermine bekannt sind, können die “Zügeltage” beim Arbeitgeber eingegeben werden.

To Do’s:

  • Abschluss von deinem neuen Mietvertrag
  • Kündigung deiner alten Wohnung
  • Freien Tag beantragen beim Arbeitgeber: Du hast in der Regel Anrecht auf einen freien Tag für den Umzug.

1 Monat vor dem Umziehen: Selbst putzen oder professionell reinigen lassen?

Nun gilt es zu entscheiden, ob man die Wohnung selbst reinigt oder auf ein Putzinstitut zurückgreift. Wer eigenhändig reinigt, sollte sich dafür genügend Zeit einplanen. Mit unseren Reinigungstipps klappt der Wohnungsputz auch auf eigene Faust einwandfrei.

Wer lieber die Unterstützung eines Putzinstitutes in Anspruch nimmt, sollte einen Monat vor Auszug mehrere Reinigungsunternehmen kontaktieren, um Offerten zu vergleichen, damit eine überteuerte Last-Minute „Grossputzete“ vermieden werden kann.

Achte darauf, dass im Vertrag mit dem Putzinstitut eine Abnahmegarantie festgelegt ist. Falls die Reinigung bei der Übergabe Mängel aufweist, musst du nicht zusätzlich für die Nachreinigung bezahlen. Ansonsten droht dir eine doppelt gesalzene Rechnung, wenn die Wohnung bei der Wohnungsübergabe von deinem Vermieter als nicht genügend sauber befunden wird.

Mach kurzen Prozess mit den lästigen administrativen Tätigkeiten, damit du dich in den nächsten Wochen auf zeitintensive Tätigkeiten wie das Putzen und Packen fokussieren kannst.

To Do’s

  • Ab- und Anmeldung der neuen Adresse bei der Gemeinde
  • Adresswechsel und Nachsendeauftrag bei der Post in die Wege leiten
  • Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber usw. schriftlich über Adresswechsel informieren

2-3 Wochen vor dem Zügeln: Entrümpeln und Entsorgen

Vor dem Umzug solltest du die Gelegenheit zum Entrümpeln nutzen, um Überflüssiges loszuwerden. Eine neue Wohnung ist die perfekte Chance, um mal so richtig auszumisten! Warte nicht zu lange – spätestens 2 Wochen vor dem Auszug solltest du die Wohnung, den Estrich und den Keller geräumt haben. Sei selbstkritisch und frage dich, welche Möbel, Kleider, Dekoartikel und Haushaltgeräte du in der neuen Wohnung wirklich brauchst. Bietet es einen Mehrwert? Ja – dann kannst du es behalten. Nein? Dann weg damit. Du hast mehrere Möglichkeiten, das nicht mehr Gebrauchte zu entsorgen: verkaufen, verschenken, weitergeben oder fachgerecht entsorgen. Erledige kleine Reparaturen, für die du als Mieter selbst aufkommen musst. Unter kleinere Reparaturen fallen beispielsweise das Ölen von Scharnieren, das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose oder das Entstopfen des Lavabos. Besorge dir frühzeitig ausreichend Kartons, Zügelkisten oder Mehrwegboxen.

To Do’s

  • Alte Wohnung entrümpeln
  • Reparaturen, die in der Wohnung anfallen, erledigen
  • Alte Möbel, die du nicht mehr benötigst, entsorgen oder ins Brockenhaus bringen
  • Umzugswagen mieten
  • Umzugskartons oder Bananenschachteln organisieren

Bis 1 Woche vor dem Umzug: Administrative Tätigkeiten

  • Ab- und Anmeldung der neuen Adresse bei der Gemeinde
  • Adresswechsel und Nachsendeauftrag bei der Post in die Wege leiten
  • Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, usw. Schriftlich über Adressänderung informieren

Versuche, die administrativen Arbeiten bis spätestens 1 Woche vor Umzug erledigt zu haben, damit du dich auf die zeitintensiven Tätigkeiten wie das Putzen und Packen konzentrieren kannst.

1 Woche vor dem Umzug: Packen und Administratives erledigen

Nun kannst du damit anfangen, die ersten Gegenstände wie Bücher und Bilder einzupacken. Auch Kleider und Möbel, die du nicht täglich brauchst, können zerlegt und verpackt werden.

Packe systematisch: Schwere Sachen nach unten, leichtere Sachen oben drauf. Beschriften oder nummeriere die Umzugskisten. Das erleichtert dir die Zuteilung und das Ausräumen. Stell sicher, dass du 3-4 Tage vor dem Umzug grösstenteils fertig gepackt hast.

Tipp: Der Zeitaufwand fürs Packen wird gerne unterschätzt. Rechne mit einem halben bis ganzen Tag pro Zimmer.

Ausserdem wird es Zeit für administrative Tätigkeiten wie die Anmeldung bei der neuen Gemeinde oder den Adresswechsel bei deiner Bank und Versicherung. Versuche, die administrativen Arbeiten bis spätestens 1 Woche vor Umzug erledigt zu haben, damit du dich auf die zeitintensiven Tätigkeiten wie das Putzen und Packen konzentrieren kannst.

To Do’s

  • Umzugskartons packen
  • Ab- und Anmeldung der neuen Adresse bei der Gemeinde
  • Adresswechsel und Nachsendeauftrag bei der Post in die Wege leiten
  • Bank, Versicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber, usw. Schriftlich über Adressänderung informieren

Bis 2 Tage davor: Das grosse Putzen

Bald geht es ab in die neue Wohnung! Vorher muss allerdings noch sauber gemacht werden. Oft ist dem Mieter unklar, wie gründlich die Wohnung vor dem Auszug geputzt werden muss, denn was «sauber» bedeutet, kann von Fall zu Fall sehr stark variieren.

Sofern nichts anderes im Mietvertrag geregelt wurde, muss die Wohnung gründlich gereinigt und in sauberem Zustand übergeben werden. Neben der Grundreinigung – inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden usw. – ist vor allem auf eine gründliche Reinigung von Küche und Bad zu achten.

Sofern du im Vertrag mit dem Putzinstitut eine Abnahmegarantie festgelegt hast, stehst du auf der sicheren Seite. Sollte die Wohnung von deinem Vermieter als nicht genügend sauber befunden werden, kannst du das Putzinstitut ohne zusätzliche Kosten ein zweites Mal aufbieten.

Nebst der Reinigung gilt es vor dem Auszug auch noch kleinere Schönheitsreparaturen an der alten Wohnung vorzunehmen, wie z.B. das Ersetzen von Glühbirnen, Zahngläser oder fehlende Bleche. Hast du in der Wohnung etwas verändert? Eine Wand blau gestrichen oder den maroden Spannteppich entfernt? Dann musst du alles in den ursprünglichen Zustand zurücksetzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Allgemein gilt: Der Mieter muss die Wohnung in gleichem Zustand (abgesehen von der normalen Abnutzung) zurückgeben, wie er sie übernommen hat.

To Do’s

  • Regelmässige Lieferungen wie Zeitungen abbestellen
  • Reinigung der Wohnung
  • Schönheitsreparaturen wie das Ersetzen von Glühbirnen oder fehlender Backbleche

Am Umzugstag

Die Umzugsplanung ist endlich abgeschlossen und nun geht es ans Eingemachte: die alte Wohnung wird dem Vermieter übergeben und danach müssen Kartons geschleppt werden.

Wichtig: Bewahre Ruhe, denn der Umzug wird trotz minutiöser Planung garantiert stressig. Versuche, früh aufzustehen, um gemütlich zu frühstücken und Energie für den Tag zu tanken. Anschliessend gilt es für genügend Verpflegung zu sorgen, damit alle Umzugshelfer durch den Tag kulinarisch versorgt werden.
Zeitpunkt der Wohnungsübergabe

Grundsätzlich muss der Mieter die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den üblichen Geschäftszeiten abgeben. Häufig ist im Mietvertrag sogar der folgende Tag – also der 1. Tag. des Folgemonats – als Rückgabetag vereinbart.

Ist der Abgabetermin im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt, müssen Mieter und Vermieter sich auf ein passendes Datum einigen. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten so früh wie möglich einen Termin für die Übergabe vereinbaren.

Teilnehmer

Der Mieter ist rechtlich nicht verpflichtet bei der Wohnungsabnahme vor Ort anwesend zu sein. Es ist jedoch empfehlenswert, dass die Abnahme in Anwesenheit beider Parteien durchgeführt wird, da dem Mieter sonst Schäden angelastet werden könnten, die er allenfalls gar nicht zu verantworten hat.

Wohnungsübergabeprotokoll – absolutes Must-Have

Beim Ein- und Auszug sollten sich Mieter und Vermieter in einem Übergabeprotokoll resp. Übernahmeprotokoll einigen. Das Protokoll dient dazu, dass sich die Parteien über allfällige Schäden am Mietobjekt und vor allem über deren Reparatur im Klaren sind. Es ist wichtig, dass allfällige Mängel präzis und ausführlich im Protokoll notiert werden. Auch Kleinigkeiten (wie Kratzer im Parkett oder abgeschlagene Ecken) und Uneinigkeiten sollten festgehalten werden. Das geht auch mittels Fotos.

Tipp: Unterschreibe das Wohnungsübergabeprotokoll nur, wenn du dich mit dem Vermieter über den Zustand geeinigt hast. Sobald das Übergabeprotokoll unterschrieben ist, haftet der Mieter für die Beseitigung der Schäden – selbst, wenn er rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre.

Nach dem Umzug

Auch nach dem Wohnungswechsel stehen noch einige Dinge auf der Liste, die zu erledigen sind. Allenfalls sind auch noch Aufgaben aus vorherigen Schritten offen, die aus Zeitgründen nicht erledigt werden konnten.

Spätestens jetzt sollte die Umzugsmitteilung für den Nachsendeservice sowie die Information an Behörden, Arbeitgeber, usw. eingereicht werden. In der neuen Wohnung warten ebenfalls Arbeiten wie Auspacken, Möbel zusammenbauen und richtig platzieren, Strom- und Wasserzählerstände ablesen und sich bei den Nachbarn vorstellen.

Dann beginnt endlich das Einleben im neuen Daheim!

Webseite: https://www.homegate.ch/c/de/ratgeber/umziehen/checklisten