Revision des Raumplanungsgesetzes: HEV Schweiz unterstützt die Stossrichtung
Der Bundesrat will das Bauen ausserhalb der Bauzonen mit einer Gesetzesrevision (RPG2) neu regeln. Das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Die Kantone sollen künftig aber einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Der Vorstand des HEV Schweiz unterstützt diese Stossrichtung: Die Verhältnisse und Entwicklungen sind regional sehr unterschiedlich. Es ist daher konsequent, der kantonalen Planung den nötigen Handlungsraum für massgeschneiderte regionale Lösungen zu geben.

Mit der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG1) im Mai 2014 wurde dem Siedlungsbereich ein enges Korsett verpasst und das Kulturland besser geschützt. Die Umsetzung dieser Revision stellt eine enorme Herausforderung dar und die Kantone und Gemeinden sind nach wie vor mit der Umsetzung dieser Vorgaben beschäftigt. Knackpunktesind die Redimensionierung der Bauzonen sowie die Einführung der Mehrwertabgabe, deren
Ausgestaltung sehr kontrovers und teils ausgesprochen problematisch ist. Der HEV Schweiz hatte daher eine neuerliche Revision (RPG2) auf Bundesebene 2015 als verfrüht abgelehnt. Zudem wehrte sich der Verband auch inhaltlich gegen die damalige Vorlage, welche mit immensen planerischen Vorgaben und Kontrollmechanismen des Bundes völlig überlastet war. Die jetzige – stark redimensionierte – Vorlage trägt dieser Kritik Rechnung.

Planungs- und Kompensationsansatz stärkt Gesamtbetrachtung

Der Vorstand des HEV Schweiz begrüsst, dass mit dem neuen Planungs- und Kompensationsansatz den Kantonen mehr planerischer Handlungsspielraum im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone zuerkannt wird. Damit können die Kantone – unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet – auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen. Sie erhalten beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum, um räumliche Probleme massgeschneidert dort zu lösen, wo sie sich stellen. Richtig ist auch der gewählte Weg über die kantonale Richtplanung als
Steuerungsinstrument. Die Anforderungen an die Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen sind jedoch äusserst hoch. Der HEV Schweiz wird insbesondere diesen Bereich im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung noch kritisch prüfen. Ziel muss aus planerischer Sicht eine Verbesserung der Gesamtsituation in den betreffenden Gebieten sein.

Ausnahmenregeln nicht unbesehen übernehmen

Das Sammelsurium an bestehenden Ausnahmebestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen wird zwar nicht gelichtet. Aus Sicht des HEV Schweiz ist es jedoch sinnvoll, die zahlreichen Ausnahmen – wie vom Bundesrat vorgesehen – künftig nicht mehr schweizweit uniform gelten zu lassen. Neu soll jeder Kanton entscheiden, ob und wenn ja, welche Ausnahmen er übernehmen will. Auch dies stärkt die regionale Gewichtung.

Planungspflicht zum Untergrund verfehlt

Vom HEV Schweiz abgelehnt wird die neue ausdrückliche Planungsvorschrift mit Bezug auf den Untergrund. Diese birgt das Risiko von neuen immensen Kostenfolgen für Staat und Grundeigentümer sowie mit weiteren Einschränkungen der Nutzungsinteressen der Eigentümer im Untergrund der Liegenschaft. Abgelehnt werden vom HEV Schweiz auch die undemokratischen Gremien für „funktionale Räume“.

Kontakt beim HEV Schweiz:

NR Hans Egloff, Präsident 079 474 85 39
Monika Sommer, stv. Direktorin 044 254 90 20

Webseite: https://www.hev-schweiz.ch/