Die Umrüstung unsicherer hydraulischer Schnellwechseleinrichtungen an Baggern erfolgt ab dem 1.1.2020 zeitlich gestaffelt.

Die Verwendung bestimmter hydraulischer Schnellwechseleinrichtungen (SWE) an Baggern hat in der Vergangenheit zu schweren und tödlichen Unfällen geführt. Um solche Schwerstereignisse in Zukunft zu verhindern, müssen unsichere hydraulische SWE an Baggern nachgerüstet oder ersetzt werden. Die Suva legte dafür eine Frist bis zum 1.1.2020 fest. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) und die Suva haben sich nach Gesprächen geeinigt, die Umrüstung unsicherer hydraulischer SWE an Baggern vom 1.1.2020 bis zum 1.1.2025 zeitlich zu staffeln.

Die von der Suva festgelegte Frist vom 1.1.2020 zur Umrüstung unsicherer hydraulischer SWE an Baggern hat die Verwender und die Lieferanten vor Umsetzungsschwierigkeiten gestellt. Zum einen kann der Markt die zur Umrüstung erforderlichen Ersatzgeräte und Ersatzbestandteile nur beschränkt bereitstellen. Zum anderen hat sich gezeigt, dass der zeitliche Aufwand für die Umrüstung weit grösser ist als ursprünglich angenommen wurde. Deshalb haben SBV, VSBM und Suva unter Wahrung der Sicherheit der Bauarbeiter gemeinsam nach einer praktikablen Lösung gesucht. Ab dem 1.1.2020 müssen alle unsicheren hydraulischen SWE an Baggern nachgerüstet oder ersetzt sein, die älter sind als acht Jahre. Per 1.1.2025 gilt dies für sämtliche unsicheren hydraulischen SWE an Baggern. Dazwischen müssen unsichere hydraulische SWE nachgerüstet oder ersetzt werden, sobald sie eine Lebensdauer von acht Jahren ab Kaufdatum erreicht haben. Als Begleitmassnahme müssen sämtliche Führer von Baggern mit noch unsicheren hydraulischen SWE zusätzlich über die Gefahren und die zu treffenden Massnahmen instruiert werden. Im Zentrum dieser Instruktion steht der Gegendrucktest, den die Baggerführer nach jedem Werkzeugwechsel durchführen müssen. Die dafür erforderlichen Instruktionsunterlagen werden im Jahr 2018 gemeinsam vom SBV, dem VSBM und der Suva erarbeitet. Über die Art der Instruktion und den Einsatz der Instruktionshilfsmittel werden die Betriebe zu gegebener Zeit informiert. Im Jahre 2019 müssen alle davon betroffenen Baggerführer entsprechend instruiert werden.

Weitere Informationen zum Thema hydraulische Schnellwechseleinrichtungen an Baggern finden Sie unter: www.suva.ch/schnellwechsler

Kontakt:

Benedikt Koch, Direktor Schweizerischer Baumeisterverband
Tel.: +41/58/360’76’11
E-Mail: bkoch@baumeister.ch

Lukas Wyder, Sekretär Verband der Schweizerischen
Baumaschinenwirtschaft
Tel.: +41/61/228’90’37
E-Mail: lwyder@handel-schweiz.com

Serkan Isik, Mediensprecher Suva
Tel.: +41/41/419’65’14
E-Mail: serkan.isik@suva.ch