Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) lehnt
den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative ab. Ebenso beantragt die Kommission
ihrem Rat, die bereits bedingt zurückgezogene Gletscher-Initiative zur Ablehnung. Im
Weiteren unterstützt eine Mehrheit der UREK-S die Einführung einer Verjährungsfrist beim
Bauen ausserhalb der Bauzone. Der HEV Schweiz ist erfreut über alle drei Entscheide und
begrüsst diese.
Die UREK-S lehnt den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative einstimmig ab. Sie bestärkt
damit ihrerseits den vom Parlament in der Herbstsession angenommenen indirekten
Gegenvorschlag. Ebenfalls beantragt sie dem Ständerat die Ablehnung der bereits bedingt
zurückgezogenen Gletscher-Initiative. Nötig ist diese Empfehlung allerdings lediglich für den Fall,
dass die Volksinitiative nach einem Volks-Nein zum indirekten Gegenentwurf zur GletscherInitiative überhaupt zur Abstimmung gelangen würde. Der HEV hat sich von Anfang an ebenfalls
gegen beide Vorlagen ausgesprochen und zeigt sich somit erfreut über diese beiden Entscheide
der UREK-S.
Ebenso stösst die von der Kommission bekräftigte Einführung einer Verjährungsfrist bei Bauten
ausserhalb der Bauzone beim HEV Schweiz auf Zustimmung. Der Verband begrüsste das mittels
einer Motion der Schwesterkommission UREK-N sowie einer Standesinitiative des Kantons
Wallis lancierten Anliegen von Beginn. Demgemäss soll – analog der gebräuchlichen und
bewährten Verjährung für rechtswidriges Bauen in der Bauzone – eine gleichlautende
Bestimmung für illegale Bauten in der Nichtbauzone im Raumplanungsgesetz festgeschrieben
werden. Viele Kantone kennen bereits eine solche Verjährungsfrist. Durch die neuste
Rechtsprechung sei Rechtsunsicherheit geschaffen worden. Dieser Unsicherheit soll nun mit
einer einheitlichen Gesetzesgrundlage auf Bundesebene begegnet werden. Eine Mehrheit der
UREK-S empfiehlt deshalb der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie die Aufnahme dieses Anliegens in der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes
zu prüfen.

Webseite: HEV Schweiz – HEV Schweiz (hev-schweiz.ch)