Seit Anfang 2018 dürfen eigene Stromzähler zur Abrechnung von geteiltem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern genutzt werden. Die Liberalisierung wurde von vielen Monopolisten stark bekämpft und kritisiert. Nun wurden die ersten Jahresabrechnungen von Privaten erfolgreich abgeschlossen.​

Solarstrom der eigenen Solaranlage an die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu verkaufen und ins Hauptnetz einzuspeisen, wurde in den letzten Jahren immer unattraktiver. Oft bekommen Solaranlagenbesitzer fünf Mal weniger für den verkauften Solarstrom, als sie für dieselbe Menge bezogenen Stroms vom Netz bezahlen müssen. Aus diesem Grund wurde der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch liberalisiert. In Eigenverbrauchsgemeinschaften darf der Solarstrom fair unter den Verbrauchern (z.B. den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses) geteilt werden, womit der Solaranlagenbesitzer Mehreinnahmen generiert und die Bewohner gleichzeitig weniger für den Strom bezahlen, da sie den Strom der eigenen Solaranlage zu einem geringeren Preis beziehen können als den Strom der EVU.

Rund um die Energiewendegesetze, welche am 21.5.2017 vom Volk gutgeheissen wurden, hat sich eine hohe Dynamik als sogenannte Cleantech-Branche entwickelt. Als einer der führenden unabhängigen Dienstleister für Solarabrechnungen hat sich das EVG-Zentrum als Spin-off der Hochschule Luzern (HSLU) etabliert. Im Kern dreht sich die Neuentwicklungen um genaue Allokation vom Verkauf von Solarstrom an die einzelnen Bewohner. Der Gründer Cyrill Burch erklärt: «Wir haben in wenigen Wochen und Monaten ein flexibles System zur Abrechnung aufgebaut. Wir freuen uns nun, dass die Feuertaufe für die Abrechnung so problemlos über die Bühne ging.» Des Weiteren erwähnt er, dass die begleiteten Projekte auf diese Art signifikante Mehreinnahmen zum Zweck der Amortisation der Solaranlagen generieren konnten ohne zusätzliche Subventionen zu benötigen.