Bern (ots) – Die Zersiedelungsinitiative, die am 10. Februar 2019 zur Abstimmung kommt, ist ein unnötiger und zentralstaatlicher Eingriff in den raumplanerischen Handlungsspielraum der Gemeinden. Sie schadet nicht nur den Gemeinden, sondern auch der Bevölkerung und der Wirtschaft. Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) empfiehlt die Volksinitiative deshalb zur Ablehnung.

Die eidgenössische Volksinitiative gegen die Zersiedelung beabsichtigt einen faktischen Bauzonenstopp, indem die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz direkt nach der Annahme eingefroren werden soll. Neue Bauzonen sollen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche als Bauzone aufgehoben wird. Die Initiative will ausserdem in der Verfassung festschreiben, welche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen noch realisiert werden dürfen. Der SGV lehnt einen solch radikalen und zentralstaatlichen Ansatz in der Raumplanung ab. Die Vorlage entspricht in keiner Art und Weise der heute bewährten Kompetenzordnung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Den Gemeinden würde sämtlicher Handlungs- und Gestaltungspielraum in der Raumplanung entzogen. Das schadet nicht nur den Gemeinden, sondern der gesamten Bevölkerung, der Wirtschaft und dem Gewerbe – und somit der ganzen Schweiz. Auch der Bundesrat und die eidgenössischen Räte lehnen die Initiative ab.

Viele Anliegen werden mit dem RPG1 bereits umgesetzt

Sachlich und politisch besteht zudem kein Handlungsbedarf: Die Kantone und Gemeinden werden mit dem revidierten Raumplanungsgesetz (RPG1) bereits verpflichtet, die Siedlungsentwicklung nach innen umzusetzen und ihre Richt- und Ortspläne entsprechend anzupassen. Schlecht genutzte oder übergrosse Bauzonen, Baulücken oder Siedlungsbrachen sollen überbaut bzw. optimaler genutzt werden, bevor neues Bauland erschlossen oder neu eingezont wird. Indem Städte und Dörfer sich innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets weiterentwickeln, wird die Zersiedelung gebremst und das Kulturland und die Landschaft geschont. Dem SGV ist der sorgfältige Umgang mit der knappen Ressource Boden ein zentrales Anliegen. Im Vordergrund steht allerdings die Umsetzung von RPG 1 – sie ist in vollem Gange und stellt für Kantone und Gemeinden Herausforderung genug dar.

Es droht eine grosse Rechtsunsicherheit

Ein kompletter Bauzonenstopp würde eine angemessene Entwicklung der Gemeinden verunmöglichen. Zudem müssten Bauzonen über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg umgelagert werden, was das Territorialprinzip durchbricht und rechtlich und planerisch neue Unsicherheiten schafft. Bei einer Annahme der Initiative würde schweizweit quasi über Nacht eine grosse Rechtsunsicherheit im Raumplanungsbereich entstehen. Eine solche ist mit Blick auf einen rechtssicheren Vollzug, gerade aus kommunaler Sicht, mit allen Mitteln zu verhindern.