Nach dem Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat für die Annahme einer Kommissionsmotion mit dem Titel «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» entschieden. Der HEV Schweiz lehnt eine staatlich verordnete Zwangshaftung für Immobilieneigentümer bei starken Erdbeben ab. Das erneute Vorhaben ist eine Zwängerei. Ein gesamtschweizerisches Versicherungsobligatorium – wie auch immer geartet – wurde bereits diverse Male abgelehnt.

Immer wieder gelangt das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wird – gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – verworfen. Auch der Bundesrat ist dagegen. Der Ständerat und der Nationalrat vertreten jedoch eine andere Auffassung. Sie haben die Kommissionsmotion der UREK-S «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» angenommen. Wenn sich ein grosses Erbeben ereignet, sollen gemäss dieser Motion alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten müssen. Diese Eventualverpflichtung soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden. Dieses Konzept muss der Bundesrat nun fundiert prüfen.

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme bereits klar gegen die Motion ausgesprochen: «Angesichts der aber in weiten Kreisen weiterbestehenden grundsätzlichen staatspolitischen und ökonomischen Ablehnung einer wie auch immer ausgestalteten vorsorglichen Regelung der Finanzierung von Erdbebenschäden, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, erneut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen.» Die Annahme der Motion durch das Parlament ist für den HEV Schweiz nicht nachvollziehbar. Bereits für ein Obligatorium fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern und den Kantonen. Die Regelung der Gebäudeversicherung liegt in der Kompetenz der Kantone. Wenn überhaupt ein Bedarf für eine nationale Lösung bei starken Erdbeben besteht, was der HEV Schweiz stark bezweifelt, ist es klar Sache der Kantone, eine Lösung zu präsentieren. Umso mehr ist nicht verständlich, warum die Motion eine staatlich verordnete Solidarhaftung aufs Tapet bringt – und diese von beiden Räten nun unterstützt wird.

Es ist davon auszugehen, dass bei einem grösseren Erdbeben mit massiven Schäden die Eidgenossenschaft Unterstützung bieten muss, so wie das in der Schweiz bei massiven Krisen generell der Fall ist, beispielsweise bei der Finanzkrise mit einem Betrag von 60 Milliarden Franken zur Rettung der systemrelevanten UBS oder bei der Covid-19-Krise mit bisher 93 Milliarden Franken zur Unterstützung der Arbeitnehmer, Erwerbslosen und Unternehmen (ohne die Kosten für die zweite Welle). Zudem bestehen auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte für das Erdbebenrisiko. Wer dieses Risiko abdecken will, kann das bereits auf freiwilliger Basis tun.

Es braucht keine gesamtschweizerische Zwangslösung. Der HEV Schweiz wird die Umsetzung der Motion durch den Bundesart äusserst kritisch begleiten.

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