Der Bundesrat hat die Entwürfe der Verordnungen für den Fall einer Gasmangellage
veröffentlicht. Die Massnahmen, die bei einer allfälligen Gasmangellage zum Tragen
kommen, sind aus Sicht der Schweizer Gaswirtschaft angemessen. Die Sparappelle,
nötigenfalls verstärkt durch verbindliche Verwendungsbeschränkungen, sowie die
hoheitliche Umstellung der Zweistoffanlagen sind wichtige Instrumente, um
einschneidende Kontingentierungen zu verhindern.
Der Bundesrat hat mehrere Massnahmen für den Fall einer Gasmangellage konkretisiert. So
soll die Raumtemperatur auf 20 Grad statt 19 Grad in mit Gas beheizten Innenräumen
begrenzt werden. Im Weiteren gibt es keine zusätzlichen Ausnahmen von der
Kontingentierung des Gasbezugs für Unternehmen, und die Netzstabilität muss auch bei
einer kurzfristig eintretenden Mangellange gewährleistet sein. So werden voraussichtlich alle
Verbrauchergruppen bereits zu Beginn einer Mangellage einen angemessenen Beitrag zur
Einsparung von Gas leisten müssen. «Der Bundesrat hat Augenmass bewahrt», sagt Daniela
Decurtins, Direktorin des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie VSG. Die Gaswirtschaft
wird nun sorgfältig prüfen, ob weitere Anpassungen an den Verordnungsentwürfen
notwendig sind.
«Mit der Publikation der Verordnungsentwürfe wissen nun die Bevölkerung und die
Wirtschaft, was im Fall einer Gasmangellage auf sie zukommt», sagt Daniela Decurtins. Das
ermöglicht den Betroffenen, sich entsprechend vorzubereiten. Das gilt auch für die
Kriseninterventionsorganisation KIO Gas, welche die Aufgabe hat, die aktuellen
Entwicklungen zu beobachten und bei einer Mangellage die Netzbetreiber bei der
Umsetzung der vom Bund angeordneten Bewirtschaftungsmassnahmen zu unterstützen. Die
KIO Gas, die vom VSG aufgebaut wurde, hat sich inzwischen organisatorisch aufgestellt und
die Arbeiten in den Bereichen Angebots- und Verbrauchslenkung aufgenommen. Sie wird auf
Basis der vom Bundesrat veröffentlichten Verordnungsentwürfe die weiteren Arbeiten an die
Hand nehmen für einen allfälligen Vollzug der Kontingentierungsmassnahmen und der
Bewirtschaftung der Zweistoffkunden.

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Webseite: gazenergie.ch