Ein idyllisches Biotop im Garten mit hübschen Seerosen und kleinen Zierfischen – ein Traum für jeden Gartenliebhaber. Und dann ein lautes «Quak». Nebst dem Stillleben an Wasserpflanzen und Fischen hat sich auch ein Frosch niedergelassen. Das Quaken von Fröschen kann eine beträchtliche Lärmemission sein, insbesondere nachts.

Amphibien sind geschützt
Frösche (Amphibien) gelten als Wildtiere und sind gesetzlich geschützt. Sie dürfen weder gefangen, absichtlich verletzt noch getötet werden. Auch das Zerstören oder Beschädigen ihrer Brutstätten ist verboten. Dies gilt auch für künstlich angelegte Lebensräume wie zum Beispiel ein Gartenteich. Dem Eigentümer ist es nicht gestattet von sich aus den Frosch res-pektive die Population aus dem Biotop zu entfernen oder anderweitig einzugreifen. Sollen die Frösche aus dem Biotop entfernt werden, so kann bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eine Bewilligung zum Fang von Fröschen zur Umsiedelung beantragt werden.

Lärmschutz vs. Artenschutz
Froschquaken kann nicht mit einer anderen Lärmquelle wie zum Beispiel ein Rasenmäher gleichgesetzt werden. Lärm von Wildtieren gehört zur Kategorie «Alltagslärm» und dafür wurden keine gesetzlichen Grenzwerte festgelegt. Der Lärm, der vom fraglichen Frosch res-pektive Population ausgeht, muss demnach in jedem Streitfall einzeln beurteilt werden.
Der Artenschutz ist auf gleicher Stufe geregelt wie der Lärmschutz. Stehen sich die beiden Schutzziele gegenüber, muss eine Interessensabwägung vorgenommen werden. Wird der von den Fröschen verursachte Lärm als so erheblich eingeschätzt, dass ein Eingriff gerecht-fertigt erscheint, sind Massnahmen zur Frosch-Lärmreduktion zu prüfen. Die Rechtspre-chung bezüglich Froschlärm ist denkbar dürftig und die wenigen Gerichtsurteile reichen nicht aus um verallgemeinert zu werden. In einem kantonalen Urteil aus dem Jahre 2011 wurde das Quaken einer ungewöhnlich grossen Population von stimmgewaltigen Fröschen als der-art beträchtlich qualifiziert, dass dem Eigentümer die Ausnahmebewilligung erteilt wurde, die Tiere und deren Laich einzufangen und an einem anderen geeigneten Ort freizusetzen. Am-phibien finden in der Regel jedes Jahr aufs Neue zu ihren angestammten Laichgewässern zurück. Es ist deshalb unsicher, ob eine Umsiedelung langfristig für Ruhe sorgt. Zu prüfen wäre deshalb zusätzlich zur Umsiedelung der Frösche, die Einzäunung des Gartens. Mildere oder zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation wären zum Beispiel das Ent-fernen von Wasserpflanzen und die Installation einer Pumpe oder eines kleinen Springbrun-nens, die die Wasseroberfläche in Bewegung halten. Bewegtes Wasser wirkt für Frösche weniger attraktiv.

MLaw Stéphanie Bartholdi
Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz

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