Mit den frischeren Temperaturen neigt sich die Grillsaison dem Ende zu. Um den Gasgrill sicher zu überwintern, warnt die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung davor, Gasflaschen in geschlossenen Räumen aufzubewahren.

Oft wird der Gasgrill vor Nässe und Kälte geschützt in Kellern, Garagen oder Schuppen aufbewahrt. Was für die Lagerung des Grillgerätes richtig ist, ist für Gasflaschen falsch. Deren Lagerung in geschlossenen Räumen kann lebensgefährlich werden. Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas, kann bereits ein kleiner Funke zu einer Explosion führen.

Deshalb empfiehlt die BfB, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Ein leises Zischen beim Flaschenhahn deutet auf ein undichtes Ventil hin und sollte durch eine Fachperson überprüft werden. Zudem muss die Gasflasche zwingend im Freien, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden. Dabei ist auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Ausserdem dürfen Gasflaschen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Die Behälter müssen immer so
platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann. Das für den Grill verwendete Gas (Butan und Propan) ist schwerer als die Luft und sinkt deshalb in Vertiefungen. Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind.

Sicherheitstipps der BfB im Überblick

– Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller, in der Garage oder im Gartenhaus abstellen
– Gasflaschen gut verschliessen und nur im Freien unter einem Dach oder einer Abdeckung lagern
– Gasflaschen vor Beschädigungen schützen
– Gasflaschen nicht in der Nähe von leicht brennbaren Materialien und Bodenvertiefungen deponieren
– Sicherheitshinweise beachten
– Defekte Geräte ausschliesslich durch ausgewiesene Fachleuten reparieren lassen.

Kontakt: mail@bfb-cipi.ch
Webseite: http://bfb-cipi.ch