Nichts ist ärgerlicher als ein Bauverzug bei Neubauwohnungen. Besonders, wenn die alte Wohnung schon gekündigt ist. Was kannst du tun, wenn deine neue Wohnung noch nicht bezugsbereit ist?

Bauverzug tritt immer wieder auf. Gründe dafür können schlechtes Wetter beim Bau sein, oder auch Bauherren, die wöchentlich neue Pläne und Ideen haben bzw. Bauunternehmer, die die Arbeiten nicht rechtzeitig beginnen. Aus welchem Grund auch immer: ganz besonders ärgerlich wird ein Bauverzug, wenn du deine alte Wohnung gekündigt hast und nun nicht in die neue einziehen kannst.

Wenn man trotz Bauverzug einziehen kann…

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, trotzdem in die neue Wohnung einzuziehen, also gewissermassen ein paar Tage „auf der Baustelle“ zu wohnen. Sofern absehbar ist, dass die Wohnung in wenigen Arbeitstagen fertig sein wird, ist dies ein gangbarer Weg. Wenn du das tust, hast du wegen der Beeinträchtigung deiner Wohnsituation Anrecht auf Mietzinsreduktion. Bietet der Vermieter diese nicht von sich aus an, musst du sie ihm gegenüber geltend machen. Mache das unbedingt noch am Tag des Einzugs (schriftlich, eingeschriebener Brief) und denk daran, die Art der Beeinträchtigungen deiner Wohnqualität zu dokumentieren (und zu fotografieren).

Wenn der Einzug unmöglich ist …

Sollte die neue Wohnung noch nicht bezugsbereit sein, musst du auch das schriftlich festhalten. Schick dem Vermieter einen eingeschriebenen Brief, in dem du mitteilst, dass ein Bezug der neuen Wohnung aus deiner Sicht unmöglich ist. Wenn du statt des eingeschriebenen Briefs eine Mail an den Vermieter schickst, bestehe darauf, dass dir diese mit einem eingeschriebenen Brief bestätigt wird.

Setz dem Vermieter in deinem Brief auch eine Frist von ein paar Tagen, um die Wohnung bewohnbar zu machen. Geschieht dies nicht in der geforderten Zeit, kannst du vom Mietvertrag zurücktreten, sofern das Wohnen in der Neubauwohnung unmöglich oder schlichtweg nicht zumutbar ist. Da aber oftmals bereits die alte Wohnung gekündigt wurde, ist die Option des Vertragsrücktritts für viele nicht realistisch.

Wen dem so ist, haltet man am neuen Mietvertrag fest. Beharre dabei darauf, dass der Vermieter dir Möglichkeiten gibt, die Möbel einzustellen und für die Dauer des Bauverzugs für einen Hotelaufenthalt aufkommt. Kleiner Tipp: unter Umständen ist die neue Wohnung zwar noch nicht bewohnbar, aber die Möbel lassen sich bereits dort einlagern.

Wichtig: Situation dokumentieren

Du schuldest den vollen Mietzins erst ab dem Datum, an dem du auch tatsächlich in die Wohnung einziehen kannst. Um im Streitfall beweisen zu können, dass keine Mietzinsschuld besteht, ist es wichtig die Unbewohnbarkeit der Neubauwohnung zu dokumentieren. Auch wenn du eine finanzielle Entschädigung für Mehrkosten geltend machen willst, musst du nachweisen können, dass die Wohnung am vereinbarten Tag noch nicht bezugsbereit war. Nur wenn du das plausibel machen kannst, kannst du Anspruch auf Hotel- oder Möbellagerkosten geltend machen. Mach also unbedingt Fotos der angetroffenen Situation und halte sie schriftlich fest.

Um zu seinen Rechten zu kommen, muss man als Mieter beim Einzug in eine Neubauwohnung also viel beachten. Wichtig ist auf jeden Fall: Man sollte sich nicht mit einer unbewohnbaren Wohnung abfinden, sondern in die Handlungsebene gehen.

Webseite: homegate.ch