Der Nationalrat lehnt zwar die Biodiversitätsinitiative ab, tritt aber auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ein. Der HEV Schweiz hat dafür kein Verständnis. Die Initiative will die Kompetenz der Kantone einschränken – der indirekte Gegenvorschlag gleichermassen. Der Gegenvorschlag führt zu massiven Nutzungsbeschränkungen und Enteignungen privater Immobilieneigentümer. Auch Erschwerungen im Baubewilligungsverfahren mit erheblichen Kostenfolgen sind absehbar. Deshalb lehnt der HEV Schweiz beide Ansinnen ab. Er begrüsst hingegen, dass der Nationalrat die Bestimmungen zur Förderung der Baukultur von hoher Qualität und die starre Vorgabe von mindestens 17% als Kernzonen aus dem Entwurf gestrichen hat.

Der Initiativtext der Biodiversitätsinitiative ist irreführend. Ferner lässt die vage Wortwahl grossen Interpretationsspielraum offen, bezieht sich doch die Initiative nicht direkt auf raumplanerische Aspekte. Sodann werden die Flächen, Mittel und Instrumente für die Sicherung der Biodiversität im Initiativtext nicht explizit für ausschliesslich ausserhalb der Bauzone anwendbar erklärt. Dies dürfte somit zu massiven Einschränkungen und enormen Kosten für Immobilieneigentümer im Siedlungsgebiet führen. Es braucht nicht noch eine verstärkte Grundlage in der Bundesverfassung, zumal diese Initiative nichts wirklich Neues beisteuert. Deshalb begrüsst der HEV Schweiz, dass der Bundesrat sowie auch der Nationalrat die Biodiversitätsinitiative ablehnen.

Der Nationalrat ist hingegen auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates eingetreten. Zwar anerkennt der HEV Schweiz das problematische Schwinden der Biodiversität und begrüsst, dass der Bundesrat sich dieser Thematik annimmt. Trotzdem geht auch dieser Vorschlag klar zu weit. Er beschränkt ebenso die Hoheit der Kantone in ihrer Planung und im Vollzug. Der Naturschutz ist gemäss Bundesverfassung klar Sache der Kantone.

Weiter soll der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Förderung der Biodiversität beitragen, dies ohne die mit der Umsetzung der Initiative verbundenen Probleme aufgrund der vagen Formulierungen. Nach Ansicht des Verbandes darf diese Gesetzesrevision keinesfalls zu starken Nutzungsbeschränkungen und materiellen oder gar formellen Enteignungen privater Grundeigentümer führen. Auch Erschwerungen im Baubewilligungsverfahren, verbunden mit hohen Mehrkosten zulasten der Immobilieneigentümer, dürfen nicht Folge davon sein. Umfassende Strategien, die Massnahmen verharmlosen und den Immobilieneigentümern massive neue Kosten aufnötigen und zu Enteignungen führen dürften, werden vom HEV Schweiz strikte abgelehnt.

Der HEV Schweiz vertrat stets die Auffassung, dass die Bestimmungen zur Förderung der Baukultur von hoher Qualität nicht in den indirekten Gegenentwurf gehören. Zwischen Stärkung der Biodiversität und Förderung der Baukultur von hoher Qualität besteht kein Zusammenhang. Der Objektschutz ist bereits im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert. Weiter bieten das Inventar der schützenswerten Objekte (ISOS) und der Denkmalschutz ausreichend Schutz. Zudem begrüsst der HEV Schweiz, dass der Nationalrat sich gegen den Vorschlag stellt, bis 2030 einen Anteil an der Landesfläche von mindestens 17% als Kerngebiete zu erreichen. In Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Ergänzungen, Erweiterungen und Neuausscheidungen von Gebieten von lokaler, regionaler oder nationaler Bedeutung hätte dies einschneidende Eigentumsbeschränkungen und Enteignungen von Grundeigentum Privater zur Folge. Es freut den HEV Schweiz, dass nun Vernunft eingekehrt ist und seine Bedenken berücksichtig worden sind.

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