Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats, die rigide und teure Mietverbandsinitiative abzulehnen und auf den Bundesbeschluss zur Aufstockung des Fonds de Roulement nicht einzutreten. Die aktuellen Analysen zum Wohnungsmarkt zeigen, dass die Zahl leerer Wohnungen steigt. Statt noch mehr Steuergelder in den Wohnungsbau zu investieren, sind die Rahmenbedingungen für kostengünstigere privatwirtschaftliche Wohnbauten zu schaffen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lehnt die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ ab. Wie der Bundesrat hält die Kommission die geforderten Verfassungsvorschriften für zur rigide. So verlangt die Initiative, dass 10% aller neugebauten Wohnungen durch gemeinnützige Träger zu erstellen sind. Bereits heute ist die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Verfassung verankert. Mit dem Fonds de Roulement sowie durch Kreditbürgschaften stellt der Bund bereits genügend Fördergelder zur Verfügung.

Die Förderung von günstigem Wohnraum ist zwar wünschenswert, eine starre Quote in der Bundesverfassung ist aber der falsche Weg dazu. Bei einer intensiven privaten Bautätigkeit – und von einer solchen ist angesichts des Bevölkerungswachstums sowie des Anlagenotstandes weiterhin auszugehen – wird der Staat dadurch stets zu neuen Ausgaben gezwungen, um die angestrebte Quote von 10% zu erreichen oder aufrecht zu erhalten. Ausserdem können auch private Investoren günstige Wohnungen bauen und nicht nur gemeinnützige Wohnbauträger.

Wohnungsleerstände steigen: weitere staatliche Gelder kontraproduktiv
Wie die diversen Auswertungen und Analysen zum Mietwohnungsmarkt zeigen, werden wieder mehr Wohnungen zur Vermietung ausgeschrieben. Gemäss Bundesstatistik waren am 1. Juni 2018 in der Schweiz bereits 72‘294 Mietwohnungen leer. Darin würden die Einwohner von St. Gallen und Locarno zusammen Platz finden. Auch die Insertionszeiten von Mietwohnungen auf Internetplattformen haben zugenommen. An vielen Orten locken Vermieter bereits mit Gratismonaten für ihre Wohnungen. Damit ist auch eine Entspannung bei den Mietpreisen der angebotenen Wohnungen eingeläutet. Wie der Bundesrat zu Recht betont, ist die Wohnraumversorgung in der Schweiz primär der Privatwirtschaft zu überlassen. Es ist daher unverständlich, dass der Bundesrat noch mehr Bundesmittel für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bereitstellen will. Dies birgt die Gefahr eines Überangebots an Wohnungen. Ein Überangebot von Wohnungen führt zu einem Preiszerfall auf dem Immobilienmarkt, wie dies in den 90er Jahren schon einmal der Fall war.

Zur Erinnerung: Von 1975 -1995 wurden 130‘000 Wohnungen staatlich gefördert. Dies führte in den 90er Jahren zu einem Überangebot und viele der staatlichen Wohnungen konnten nicht mehr vermietet werden. Dadurch erlitt der Staat „Mehrere 100 Millionen Franken“ an Verlust. Bereits heute fördert der Bund gemeinnützige Wohnbauträger. Dazu kommen Förderungen von Kantonen und vor allem von Städten, in denen die Mietzinse hoch sind. Sie haben bereits spezifische Ziele über den Anteil preisgünstiger Wohnungen festgelegt (Bspw. Zürich, Ziel 33% gemeinnützige Wohnungen).

Statt noch mehr Steuergelder in den Wohnungsbau zu investieren, sind die baurechtlichen und weite-ren Rahmenbedingungen für kostengünstigere, privatwirtschaftliche Wohnbauten zu schaffen und Marktverzerrungen abzubauen.

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