Der HEV Schweiz bedauert, dass der Nationalrat der Aufstockung des Fonds de Roulement keine klare Absage erteilt hat. Der Bundesrat hat die Aufstockung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ ins Spiel gebracht. Bund, Kantone und Gemeinden sind in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aber bereits heute sehr aktiv. Der HEV Schweiz lehnt sowohl den Gegenvorschlag wie auch die Volksinitiative ab.

Die aktuellen Analysen zum Wohnungsmarkt zeigen, dass die Zahl leerer Wohnungen steigt. In den Städten ist die Nachfrage nach Wohnungen nach wie vor hoch. Gerade die Städte sind jedoch in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sehr aktiv und haben heu-te schon einen hohen Anteil an Genossenschaftswohnungen.

Bereits heute ist die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Verfassung verankert. Mit dem Fonds de Roulement sowie durch Kreditbürgschaften stellt der Bund bereits genügend Fördergelder zur Verfügung. Seit dem Jahr 2003 hat das Parlament Bürgschaften von über 5 Milliarden Franken gesprochen. Auch Bürgschaften sind nicht risikofrei, wie die Erfahrungen aus den 1990er Jahren gezeigt haben: Durch die Wohnbauförderung entstanden dem Bund seit 1995 Verluste in der Höhe von über 700 Millionen Franken. Die Verpflichtungen aus diesen Förderprogrammen belasten den Bundeshaushalt noch heute.
Wie die diversen Auswertungen und Analysen zum Mietwohnungsmarkt zeigen, werden wieder mehr Wohnungen zur Vermietung ausgeschrieben. Gemäss Bundesstatistik waren am 1. Juni 2018 in der Schweiz bereits 72‘294 Mietwohnungen leer. Das sind etwa gleich viele Wohnungen wie in der Stadt Bern. Auch die Insertionszeiten von Mietwohnungen auf Inter-netplattformen haben zugenommen. An vielen Orten locken Vermieter bereits mit Gratismonaten für ihre Wohnungen. Damit ist auch eine Entspannung bei den Mietpreisen der angebotenen Wohnungen eingeläutet. Wie der Bundesrat zu Recht betont, ist die Wohnraumversorgung in der Schweiz primär der Privatwirtschaft zu überlassen.

Bereits heute fördert der Bund gemeinnützige Wohnbauträger. Dazu kommen Förderungen von Kantonen und vor allem von Städten, in denen die Mietzinse hoch sind. Sie haben be-reits spezifische Ziele über den Anteil preisgünstiger Wohnungen festgelegt (Bspw. Zürich, Ziel 33% gemeinnützige Wohnungen). Dies zeigt ein Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats deutlich. Es braucht daher weder eine Initiative, die die ganze Schweiz mit einer starren Quote überzieht noch eine Aufstockung der Bundesgelder für den gemeinnützigen Wohnungsbau um weitere 250 Millionen Franken.
Der Nationalrat hat am Freitag noch einmal die Chance die Aufstockung des Fonds de Rou-lement zu verhindern und muss die Initiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ dann ablehnen.

Statt noch mehr Steuergelder in den Wohnungsbau zu investieren, sind die baurechtlichen und weiteren Rahmenbedingungen für kostengünstigere privatwirtschaftliche Wohnbauten zu schaffen und Marktverzerrungen abzubauen.

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