Baumeister-Delegierte sagen Ja zu einem neuen Landesmantelvertrag

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands hat heute Mittwoch der ausgehandelten Lösung für einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe für vier Jahre, die Sicherung der Rente mit 60 sowie Lohnerhöhungen für die kommenden zwei Jahre zugestimmt. Bereits am vergangenen Samstag hatten die Berufskonferenzen der Gewerkschaften Unia und Syna das Verhandlungspaket gutgeheissen. Damit tritt der neue LMV per 1. Januar 2019 in Kraft. Die Massnahmen für die Sicherung der Frührente Bau werden ab 1. April 2019 umgesetzt.

Der Landesmantelvertrag LMV wird für vier Jahre mit gewissen Verbesserungen auf beiden Seiten abgeschlossen. Insbesondere bei den Arbeitszeiten konnten Flexibilisierungsmassnahmen erreicht werden. Ein Beispiel sind die möglichen Überstunden pro Monat, die von 20 auf 25 Stunden steigen. Um Überstunden abzubauen, haben die Unternehmen künftig einen Monat länger Zeit. Für Equipen und Unternehmensteile, die mehr als 60 Prozent Belagsarbeiten ausführen, gelten Sonderregelungen bei der Planung der Arbeitszeiten.

Das Verhandlungsergebnis beinhaltet eine generelle Erhöhung der Effektiv- wie der Minimallöhne von je 80 Franken für die Jahre 2019 und 2020. Lohnanpassungen für das dritte und vierte Jahr wurden keine beschlossen. Der neue LMV wird per 1. Januar 2019 in Kraft treten, das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung wird umgehend eingeleitet.

Bestandteil der Lösung ist auch die Sanierung der Stiftung FAR. Die Massnahmen für die Sicherung der Rente ab 60 werden ab 1. April 2019 umgesetzt. Es handelt sich dabei um Reduktionen bei den BVG-Altersgutschriften, höhere Arbeitnehmerbeiträge sowie ein neu geschaffenes Modell, das diejenigen Bauarbeiter mit einer Erhöhung ihrer FAR-Rente belohnt, die 12 oder 24 Monate länger arbeiten können und ihren Renteneintritt aufschieben.

Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna hatten sich am 3. Dezember auf eine Lösung beim Landesmantelvertrag und für die Frührente mit 60 einigen können. Statutengemäss musste das ausgehandelte Verhandlungspaket vor Inkrafttreten noch von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände des Bauhauptgewerbes abgesegnet werden. Am Samstag, 15. Dezember stimmten die Berufskonferenzen der Gewerkschaften Unia und Syna der Verhandlungslösung zu, heute Mittwoch, 19. Dezember nun ebenfalls die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands.

Alle Einzelheiten zur Einigung zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften: www.baumeister.ch/einigung